01.07.2008 - Unfallkasse Hessen: Wir schützen Sie auch beim Ehrenamt im Verein

Dieser Beitrag wurde bereits im Jahr 2006 in dem Magazin »inform« der Unfallkasse Hessen veröffentlicht. Da diese Fakten aber offensichtlich nicht allen Feuerwehrvereinen in Hessen bekannt sind, veröffentlichen wir sie an dieser Stelle noch einmal.
Der Text erschien mit gleichem Wortlaut auch im LFV-Infodienst Nr. 28, Juni 2008, des LFV Hessen.

Die gewählten Ehrenamtsträger von gemeinnützigen Vereinen können sich bei der Unfallkasse Hessen freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern. Voraussetzung ist, dass die gemeinnützige Organisation bereits Mitglied bei uns ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die öffentliche Hand an dem Verein überwiegend beteiligt ist oder einen maßgeblichen Einfluss im Verein ausübt.

Die Voraussetzungen

Gewählte Ehrenamtsträger

Gewählte Ehrenamtsträger sind Personen, die mit ihrer Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt unentgeltlich für eine privatrechtliche Organisation ausüben (z. B. Vorstand eines Vereins, Kassenwart, Schriftführer).

Gemeinnützige Organisation

Die Organisation, für die die Ehrenamtsträger tätig werden,muss die Voraussetzungen für steuerrechtliche Gemeinnützigkeit erfüllen.Unter dem Begriff „Gemeinnützigkeit“ werden allgemein die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) verstanden. Über die Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren zur Körperschaftssteuer.

Zuständigkeit der UKH für die Organisation

Die Unfallkasse Hessen muss der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die gemeinnützige Organisation sein. Diese Voraussetzung ist immer dann erfüllt, wenn die öffentliche Hand überwiegend finanziell beteiligt ist oder in den Organen der Organisation (Mitgliederversammlung, Vorstand) einen überwiegenden oder zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt.

Das Antragsverfahren

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag bei der Unfallkasse Hessen. Die freiwillig Versicherten werden dann in ein Verzeichnis aufgenommen und erhalten eine Versicherungsbestätigung. Wir haben bereits alle Vereine, die Mitglied der Unfallkasse Hessen sind, über die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung für die gewählten Ehrenamtsträger informiert.
Zur Prüfung der Versicherungsberechtigung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • aktuelle Fassung der Vereinssatzung
  • Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Organisation
  • Nachweis über die Wahl in ein offizielles Amt und dessen unentgeltliche Ausübung
  • formloser Antrag

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Die Versicherung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Eingang des Antrags bei der Unfallkasse Hessen, es sei denn, Sie wünschen einen späteren Versicherungsbeginn.
Die freiwillige Versicherung kann vom Versicherten durch schriftlichen Antrag beendet werden.Sie endet mit Ablauf des Monats,in dem der Antrag bei uns eingegangen ist. Die Beendigung der Versicherung wird dem Versicherten auf Wunsch schriftlich bestätigt. Alternativ erlischt die freiwillige Versicheung mit dem Tag, an dem das Vorstandsmitglied aus seinem Ehrenamt ausscheidet.

Der Beitrag

Beitragspflichtig sind die Versicherten selbst. Die Beitragshöhe wird von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen unter Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken festgesetzt.Bis auf weiteres erheben wir keinen Beitrag von den freiwillig Versicherten.

Der Versicherungsschutz

Wir bieten einen umfassenden Versicherungsschutz gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten (z. B. Infektionskrankheiten, Hautkrankheiten). Arbeitsunfälle sind Unfälle, die die Ehrenamtsträger bei der Ausübung ihres Ehrenamts erleiden.Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zum Ehrenamt oder zurück. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit der Organisation und nicht privaten Zwecken dient.

Unfall – was tun?

Der Unfall soll der UKH binnen drei Tagen gemeldet werden. Die gesetzliche Unfallanzeige kann auf unserer Homepage (www.ukh.de/service/Unfallanzeige) herunter geladen werden.

Haben Sie Fragen zur freiwilligen Versicherung?
Unsere Experten Alexandra Rebelo (Telefon 069/29972-475) und Hans-Jürgen Keller (Telefon 069/29972-450) beraten Sie gern.