11.09.2016 - Förderung des Brand- und Katastrophenschutzes besitzt hohe Priorität

Die Hessische Landesregierung misst dem Brand- und Katastrophenschutz eine herausragende Bedeutung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Hessen bei. Das betonte der Hessische Innenminister Peter Beuth heute in Wiesbaden. Die zahlreichen ehrenamtlichen Einsatzkräfte seien dabei das Rückgrat der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr.

„Ohne die Ehrenamtlichen wäre ein flächendeckender, schlagkräftiger und schneller Schutz der Bevölkerung nicht möglich. Daher nimmt die Förderung und Stärkung des Ehrenamtes im Brandschutz für die Landesregierung eine wichtige Rolle ein. Deshalb sind wir auch in Zukunft weiterhin bestrebt, unseren Brand- und Katastrophenschützern bestmögliche Bedingungen in Sachen Infrastruktur, Ausbildung und Umfeld zu Teil werden zu lassen“, so Innenminister Peter Beuth.

Mehr als 71.000 Ehrenamtliche sorgen in fast 2.500 Freiwilligen Feuerwehren für einen flächendeckenden Brandschutz in Hessen, zudem existieren mehr als 2.000 Jugend- sowie über 750 Kinderfeuerwehren. Um das Ehrenamt weiter zu stärken und den Brand- und Katastrophenschutz auch in Zukunft flächendeckend auf hohem Niveau sicherstellen zu können, engagiert sich das Hessische Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesfeuerwehrverband auf breiter Basis: Rund 1,7 Millionen Euro jährlich investiert das Land in die bundesweit einmalige Anerkennungsprämie für langjährige aktive Dienstzeit in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren, neben den persönlichen Ehrungen zeichnet die Landesregierung zwölfmal im Jahr auch eine „Feuerwehr des Monats“ aus. Im Jahr 2014 wurde eine Imagekampagne initiiert, die Kinder- und Jugendliche für den Eintritt in Freiwillige Feuerwehren begeistern soll. Zudem wurde auch eine Integrationskampagne ins Leben gerufen. „Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll sich künftig auch in einer Vielfalt im Ehrenamt niederschlagen. Das gilt besonders für Bereiche ehrenamtlichen Wirkens wie die Feuerwehr“, so Innenminister Peter Beuth.

Die neue Sonderregelung für Seniorinnen und Senioren erlaubt es zudem, dass sich Feuerwehrangehörige auch nach ihrer Zeit im Einsatzdienst aktiv in der Feuerwehr einbringen zu können. Feuerwehrangehörige ab der Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. nach dem Wechsel in die Ehren- und Altersabteilung können dank der seit April 2016 geltenden Regelung intensiver in die Arbeit der Feuerwehren – außerhalb des Einsatzgeschehens – und der Jugendfeuerwehren einbezogen werden.

Für eine möglichst optimale Ausbildung der Feuerwehrangehörigen investiert das Land jährlich rund 13 Millionen Euro in die Hessische Landesfeuerwehrschule (HLFS) mit Sitz in Kassel sowie in das Jugendfeuerwehrausbildungszentrum in Marburg; die Angebote der Ausbildungszentren wurden allein im Jahr 2014 von rund 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt. In die Umbaumaßnahmen sowie Modernisierung der HLFS steckte das Land in den vergangenen 6,6 Millionen Euro, zudem ist der Neubau des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums derzeit in Planung.

Brandschutzförderung bedeutet für die Landesregierung neben der wichtigen Förderung der Einsatzkräfte aber unbedingt auch, in die Infrastruktur der Feuerwehren zu investieren. Deshalb sei es das Ziel, die Ausbildung und das Umfeld der Einsatzkräfte zu optimieren, um bestmögliche Rahmenbedingungen für die wertvolle Arbeit der Feuerwehren zu schaffen, so Beuth.

In den vergangenen zehn Jahren wurden seitens des Innenministeriums insgesamt mehr als 1.200 Zuwendungen mit rund 100 Millionen Euro bewilligt; davon 974 Bewilligungen für die Beschaffung von Fahrzeugen über rund 58 Millionen Euro sowie 270 Bewilligungen für bauliche Maßnahmen über mehr als 42 Millionen Euro. Alleine im Jahr 2015 investierte die Landesregierung insgesamt mehr als 12 Millionen Euro in die Förderung von Neubauten und Erweiterungen von Feuerwehrhäusern sowie Feuerwehrfahrzeugen.

 

Quelle: Pressemitteilung Hessisches Ministerium des Innern und für Sport