02.03.2018 - Erster Kreisbeigeordneter und Brandschutzdezernent Jan Weckler informierte sich vor Ort

Wetteraukreis - Jeden Dienstagabend findet auf dem Gelände der Feuerwehr in Bad Nauheim eine Übung von Atemschutzgeräteträgern aus dem ganzen Wetteraukreis statt. Erster Kreisbeigeordneter und Brandschutzdezernent Jan Weckler war kürzlich bei einer Übung dabei.

„Die Atemschutzgeräteträgerübung wird als eine von vielen Schulungen vom Kreisfeuerwehrband organisiert. Der Kreisfeuerwehrverband als Dachorganisation aller Wetterauer Feuerwehren ist gerade für die Aus- und Weiterbildung unserer Feuerwehrleute unersetzlich. Er organisiert kreisweite Lehrgänge und Übungen, gewährleistet einen Austausch und nutzt so Synergien“, erläutert Jan Weckler.

Was genau ein Atemschutzgeräteträger alles leistet, hat sich der Erste Kreisbeigeordnete bei dem Besuch der wöchentlich stattfindenden Übung zeigen lassen. Das Tragen von Atemschutzgeräten verhindert, dass reizende oder giftige Stoffe in Augen, Atemwege oder den Blutkreislauf gelangen. Vor allem eine gute Lungenfunktion ist für das Tragen von Atemschutzgeräten eine wichtige Voraussetzung. Für das Tragen des sogenannten Pressluftatmers (PA) auf dem Rücken ist eine gute körperliche Konstitution wichtig. Besonders wichtig sei außerdem, so erklärt Ronald Neumann, Leiter des Feuerwehrstützpunktes in Bad Nauheim, dass die Ausrüstung korrekt angelegt ist, jeder Reiß- und Klettverschluss muss sorgfältig verschlossen sein. Auch deshalb finden regelmäßige Übungen statt, dass im Ernstfall nichts schief geht.

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Erster Kreisbeigeordneter und Feuerwehrdezernent Jan Weckler (links) bei der Atemschutzgeräteträgerübung.

In der Hessischen Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 7) sind die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger genau festgelegt: Neben der Vollendung des 18. Lebensjahres und einer körperlichen Eignung, die durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nachgewiesen wird, dürfen die Träger zum Beispiel auch keinen Bart oder Kotletten tragen, wenn diese mit der Dichtlinie von Atemanschlüssen kollidieren können. Auch das Tragen von Ohrschmuck ist nach der Dienstvorschrift nicht erlaubt. Um Atemschutzgeräteträger zu werden, ist ein Lehrgang von mindestens 25 Stunden, in der Regel verteilt über zwei Wochenenden, nötig.

„Die Feuerwehrleute zeigen bei der Atemschutzgeräteträgerübung eine beeindruckende körperliche Leistung und Fitness“, so Brandschutzdezernent Jan Weckler. Bei der Übung werden unter anderem Belastungstests in voller Ausrüstung durchgeführt. „Wenn der Druck eines echten Einsatzes hinzukommt, soll natürlich jeder Handgriff sitzen. Die Feuerwehrleute setzen sich bei vielen Einsätzen auch selbst einer großen Gefahr aus. In jedem Fall gehört eine Menge Mut und Engagement dazu, sich in dieser Weise bei der Feuerwehr zu engagieren“ sagt Weckler weiter.

Erster Kreisbeigeordneter Jan Weckler freut sich vor allem auch über die gute interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr. „Die Feuerwehr ist einer der Vorreiter der interkommunalen Zusammenarbeit. Gerade erst wurden drei Drehleiterfahrzeuge gemeinsam angeschafft. Die gemeinsame Beschaffung hat eine sechsstellige Summe eingespart. Auch der Atemschutzverbund sorgt für Synergieeffekte. Die Feuerwehren im Wetteraukreis steigern so Effizienz und Qualität, wir alle im Wetteraukreis profitieren davon.“

Quelle: Pressemitteilung Wetteraukreis