07.11.2008 - Angehörige der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sollen Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen fahren dürfen

(rwi) - Auf Interventionen des Deutschen Feuerwehrverbandes und anderer hat der Bundesrat nun endlich eine Initiative auf den Weg gebracht um die prekäre Führerscheinsituation bei den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen zu entschärfen. Bekanntlich berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zu fahren. Auf der anderen Seite wurde die DIN-Norm für Tragkraftspritzenfahrzeuge aktualisiert und die zulässige Gesamtmasse für diese Fahrzeuge auf 4,0 Tonnen erhöht. Die meisten jungen Feuerwehrleute sind jedoch nur im Besitz des Führerscheins der Klasse B. Folglich fehlen Fahrer für die Feuerwehrfahrzeuge.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen.

Hier der Beschluss des Bundesrates im Wortlaut als pdf-Datei.