13.06.2013 - Fachausschuss „Sozialwesen“ hat Fachempfehlung geprüft und überarbeitet
Kiel - Körperliche Höchstleistungen und psychischer Druck: Feuerwehrangehörige stehen bei Einsätzen unter enormem Stress und gerade die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind doppelt belastet, da sie auch ihrem „normalen“ Beruf nachgehen. Daher brauchen sie Zeiten, in denen sie sich erholen können. Die grundsätzliche Regelung für Ruhezeiten nach Feuerwehreinsätzen ergibt sich aus den Brandschutzgesetzen der Länder. Demnach sind Feuerwehrangehörige unter anderem für die Zeit der Teilnahme an Einsätzen von der Arbeits- und Dienstleistungsverpflichtung freizustellen und, soweit erforderlich, für einen angemessenen Zeitraum danach. Ergänzend hat der Fachausschuss „Sozialwesen“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) eine Empfehlung zu Erholungs- bzw. Ruhezeiten für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren nach Einsätzen erarbeitet. Sie wurde erstmals am 1. Juni 2004 veröffentlicht und am 7. März dieses Jahres erneut geprüft und bestätigt. Die redaktionell überarbeitete Version kann aus dem Internet heruntergeladen werden: www.feuerwehrverband.de/fe-ruhezeiten.html
Die Fachempfehlung soll Einsatzleitern Richtwerte für Erholungs- und Ruhezeiten der Feuerwehrangehörigen an die Hand geben, die es ihnen erleichtern, im Einsatz ihrer sozialen Verantwortung und Fürsorgepflicht gerecht zu werden. Neben allgemeinen Einsatzbelastungen enthält die Empfehlung Hinweise zu speziellen Tätigkeiten.
Quelle: FUK-DIALOG.de