22.10.2013 – Musterrichtlinie soll Entschädigungen auch bei Vorschäden ermöglichen

Berlin – Auf Druck des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) können kurzfristig Lücken im Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Feuerwehrleute geschlossen werden: Eine bundeseinheitliche „Musterrichtlinie für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Dienst in Feuerwehren“ soll bei so genannten Vorschäden oder schicksalsbedingten Leiden pauschale Zahlungen ermöglichen.

„Mit Inkrafttreten der Richtlinie können die Entschädigungsleistungen für unsere Feuerwehrmänner und -frauen verbessert werden“, sagt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. „Dies erfolgt im Sinne unserer 60. Delegiertenversammlung Ende Juni in Stuttgart. Sie hatte einen Versicherungsschutz unabhängig von dem vorherigen Gesundheitszustand des Versicherten gefordert.“

Initiator der Forderung war der Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. In der Folge gab es Gespräche mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Rechtsfragenausschuss der DGUV erarbeitete die vorliegende Musterrichtlinie. Gemäß Richtlinie sollen in den Ländern separate Entschädigungsfonds gebildet werden. Sie sollen bei Gesundheitsschäden eintreten, wenn keine Entschädigungsansprüche nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches bestehen.

Präsidialrat empfiehlt Einführung von Entschädigungsfonds in den Ländern

Bei der Herbsttagung des Präsidialrates in Bonn haben sich jetzt die Spitzen der Landesfeuerwehrverbände und Bundesgruppen im DFV mit dem Entwurf befasst. DFV-Präsident Kröger: „Der Präsidialrat hat empfohlen, die Musterrichtlinie für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Dienst in Feuerwehren auf Landesebene umzusetzen und entsprechende Erfahrungswerte zu sammeln. Diese sollen nach einem Jahr ausgewertet werden. Jetzt sind die Unfallversicherungsträger der Feuerwehren am Zug, eine schnelle Verbesserung der Situation zu ermöglichen. Der Weg dafür ist frei.“

Quelle: DFV-Pressemitteilung