01.04.2012 - Berlin - Das Thema Umweltschutz macht auch vor der Feuerwehr nicht Halt. Kürzlich wurden erstmals regenerative Ausrüstungsgegenstände vorgestellt, darunter die Normkarotte.

Wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) kürzlich mitteilte, wurde in Kooperation mit dem Bundesumweltministerium eine neue Leitlinie „Green Hazard Control“ (GHC), übersetzt „Grüne Gefahrenwehr“ herausgegeben. Darin wird den Feuerwehren z.B. empfohlen, auf schwer recycelbare Kunststoffe zu verzichten und stattdessen eher nachwachsende Rohstoffe zu verwenden. Ein Beispiel hierfür ist die Normkarotte, die wie alle anderen Ausrüstungsgegenstände auch, auf die Einhaltung der einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften geprüft wurde. Die einzelnen Prüfschritte sind hier beispielhaft dargestellt (Bilder siehe unten).
Die materialtechnische Prüfung umfasst die Härteprüfung nach Vickers, die mit herkömmlichen Materialien der feuerwehrtechnischen Ausstattung problemlos mithalten kann, und damit den Anforderungen genügt. Im Zugversuch nach DIN 50125 konnten zwar nicht die Werte wie bei herkömmlichen Spezialstählen erreicht werden, aber die Prüfergebnisse lagen innerhalb des Toleranzbereichs, so dass auch hierfür die Eignung bescheinigt werden konnte.
Für den Haupteinsatzzweck der Normkarotte, der Verwendung als Abdichtstopfen bei Leckagen an Tanks und Fässern mit Gefahrstoffen, sind vor allem elektrische Parameter wie Isolationswiderstand, Hochspannungsfestigkeit und eine Anschlussmöglichkeit für einen Potenzialausgleich entscheidend. Gerade beim Hantieren mit brennbaren Flüssigkeiten dürfen durch die verwendeten Hilfsmittel keine zündfähigen Funken entstehen. Die Kriterien des Potenzialausgleichs gemäß VDE 0165 erfüllt die Variante der Normkarotte, die über eine Anschlussklemme mit Flügelmutter verfügt. Der Isolationswiderstand genügt den EU-weiten Anforderungen ebenso, wie Durchschlagsfestigkeit gegen Hochspannung, die 4 kV beträgt, was deutlich über den Prüfanforderungen liegt.
Damit die Normkarotte auch bei Brandeinwirkung ihre Schutzwirkung behält, wurde zudem der erreichbare Feuerwiderstand gemäß DIN 4102 ausgiebig untersucht. In unbehandeltem Zustand konnte aufgrund des hohen Wassergehalts immerhin die Feuerwiderstandsklasse K30 (feuerhemmend) erzielt werden.  Nach einem vollständigen Anstrich mit Brandschutzfarbe der Fa. Promat konnte erfreulicherweise sogar die Eigenschaft „hochfeuerbeständig“ (K120) bescheinigt werden.
Wie das Bundesumweltministerium abschließend mitteilte, hört das neue GHC-Konzept mit der Zulassung der Normkarotte aber bei Weitem noch nicht auf. Bei der demnächst anstehenden Abgasnorm Euro 6 sollen die Feuerwehren ebenfalls eine bundesweite Vorreiterrolle übernehmen. Dies gilt dann übrigens nicht nur für die Abgase der Fahrzeuge, sondern auch für alle anderen Gerätschaften mit Verbrennungsmotor wie z.B. Tragkraftspritzen, Stromerzeuger und Motorsägen. Auf die Nachfrage, ob denn mit diesen Maßnahmen nicht unverhältnismäßig hohe Kosten bei der Nachrüstung von Abgasfiltern und Katalysatoren auf die Städte und Gemeinden als Träger der Feuerwehren zukommen, teilten das Umweltministerium und der Deutsche Feuerwehrverband mit: „Beim Umweltschutz müssen alle ihren Beitrag leisten, die Mehrkosten lassen wir als Argument nicht gelten.“
Das Umweltministerium und der DFV stellen jedem Landkreis 20 Normkarotten für Praxistests bei den Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung. Die kostenlosen Testgeräte können formlos per Mail beim zuständigen Kreisbrandinspektor abgerufen werden.


Härteprüfung nach Vickers
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Text und Bilder: Jens Christiansen

 

Der unverkennbare Aprilscherz konnte mit Unterstützung von Marc Henn (FF Bad Nauheim) realisiert werden, der beruflich beim TÜV Product Service in Frankfurt tätig ist und die Nutzung der verschiedenen Mess- und Prüfeinrichtungen für die Dokumentation der "materialtechnischen Prüfungen" ermöglicht hat.