24.08.2020 – Corona-Pandemie macht besondere Art der Mitgliederversammlung notwendig

Von Robert Winkler, Pressesprecher KFV Wetterau

SARS CoV 2 kleinWetteraukreis – Wie bekannt, musste die für den 14. März 2020 in Nidda – Eichelsdorf geplante Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) Wetterau für das Geschäftsjahr 2019 zunächst abgesagt werden. Der Vorstand hatte damals gehofft, die Mitgliederversammlung im Herbst nachholen zu können. Diese Hoffnung hat sich leider nicht bewahrheitet. Die Corona-Pandemie mit den entsprechenden Verordnungen und Schutzmaßnahmen bestimmen unser Leben und Handeln nach wie vor.

Virtuelle Mitgliederversammlung
Schweren Herzens hat sich der erweiterte Vorstand des KFV Wetterau deshalb entschlossen, von einer neuen rechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) geschaffen hat.

Demnach ist es möglich, gültige Beschlüsse auch ohne Treffen der Mitglieder herbeizuführen.Die Mitgliederversammlung wird also in diesem Jahr nicht als Präsenzveranstaltung, d.h. ohne persönliche „physische“ Teilnahme der Delegierten durchgeführt. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder beteiligt werden und mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen bis zu dem vom Verband gesetzten Termin in schriftlicher Form abgegeben haben.

Die entsprechenden Informationen zur Durchführung der virtuellen Mitgliederversammlung und die nachfolgende Tagesordnung wurden inzwischen per Mail an die Mitglieder des KFV Wetterau versendet. Dafür wurden die dem geschäftsführenden Vorstand gemeldeten Mail-Adressen verwendet. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Feuerwehr(förder)vereine mit jeweils einer Stimme und die Mitglieder des Gesamtvorstandes.

Vorgesehene Tagesordnung
Auf Grund der besonderen Situation ist die Tagesordnung auf das satzungsgemäß erforderliche Mindestmaß reduziert:

1. Beschlussfassung über die Niederschrift der 47. Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 in Rockenberg – Oppershofen
2. Grußwort Landrat und Brandschutzdezernent Jan Weckler
3. Berichte des Vorstandes:
    a) des Vorsitzenden/Ansprache des Kreisbrandinspektors
    b) des Kassenverwalters
    c) des Kreisjugendwartes
    d) des Kreisstabführers
    e) der Sprecherin der Frauen -entfällt-
    f) des Sprechers der Ehren-/Altersabteilung
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Antrag auf Entlastung des Kassenverwalters und des Vorstandes
6. Genehmigung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr 2020
7. Wahlen:
    a) Sprecherin der Frauen
8. Anträge/Mitteilungen

Änderungen/Anträge zu dieser Tagesordnung
Änderungen oder Anträge zu dieser vorläufigen Tagesordnung können bis zum 03.09.2020 beim Verbandsvorsitzenden oder seinem Vertreter gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist erhalten die stimmberechtigten Mitglieder des KFV Wetterau die endgültige Tagesordnung mit allen Unterlagen und einen Stimmzettel mit den Beschlussempfehlungen des Vorstandes.

Stimmzettel
Der Stimmzettel muss dann unbedingt bis zum 17.09.2020 an den Vorstand per Post, per Fax oder per E-Mail zurückgesendet werden.
Das genaue Verfahren wird detailliert auf dem Stimmzettel beschrieben!

Fragen zum Verfahren
Sollten nach diesen kurzen Informationen noch Fragen oder Unklarheiten zum Verfahren vorhanden sein, stehen die Mitglieder des erweiterten Vorstandes zur Beantwortung gerne zur Verfügung.

Sonstiges
Der Vorstand hofft, dass diese besondere Art der Beschlussfassung in der jetzigen Lage die Mitwirkung der Mitglieder findet. Sie funktioniert rechtlich auch nur dann, wenn alle mitmachen. Oder um es umgekehrt zu formulieren: Wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder ihre Stimme termingerecht abgibt, wird trotz Corona eine Verbandsversammlung mit persönlicher Teilnahme erforderlich werden. Dies möchten der KFV Wetterau unter Beachtung des Gesundheitsschutzes seiner Mitglieder vermeiden. Dieses besondere Verfahren dient der Handlungsfähigkeit des Verbandes für das Jahr 2020.