27.04.2012 – Verbandsvorsitzende geben noch keine Entwarnung bei Arbeitszeitdiskussion

Berlin/Bremen – Die Spitzen der Feuerwehrverbände in Deutschland sehen die Entwarnung der Europäischen Kommission zur Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie auf das Ehrenamt skeptisch.

Bei seiner 25. Tagung in Bremen hat der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) die Presseverlautbarung „Kommission betont Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren“ erörtert. Die Vorsitzenden und Vorstandsvertreter der Landesfeuerwehrverbände, der Bundesgruppen und des Deutschen Feuerwehrverbandes stellen dazu Folgendes fest:

  1. Der Deutsche Feuerwehrverband erwartet die Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren ohne jeden Vorbehalt.
  2. Der DFV bittet die Bundesregierung, Klarheit zu schaffen. Der Gesetzgeber muss die Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren und andere ehrenamtlich Tätige in der nationalen Umsetzung sicher zu verankern.

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Feuerwehrverband, dass EU-Kommissar Laszlo Andor seine Äußerungen klarstellt. Die EU schränkt ihr Dementi allerdings wieder mit der Empfehlung eines entsprechenden Gesundheitsschutzes ein. Dieser wird von den Feuerwehren und den beteiligten Aufsichtsbehörden in Deutschland seit vielen Jahren umfassend sichergestellt. Einer weiteren Regulierung der Europäischen Union dazu bedarf es nicht.

Auch wenn die EU-Kommission erklärt, keine Vorschläge zur Änderung der bestehenden Richtlinien machen zu wollen, so sieht der Deutsche Feuerwehrverband weiter keinen Grund zur Entwarnung. Er gründet seine Skepsis auf den wieder genannten Vorbehalten und den Äußerungen vor den Verhandlungen der Sozialpartner.

Der Deutsche Feuerwehrverband würde sich wünschen, dass die EU-Kommission aktuell auch für direkte Gespräche mit den Vertretern des Ehrenamtes zur Verfügung steht. Eine Pressemitteilung ist nicht der richtige Weg der Kommunikation.

Der Präsidialrat des DFV dankt den Abgeordneten der Landtage, des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlamentes sowie den Regierungen in Bund und Ländern, die den unbeschränkten Erhalt des Ehrenamtes unterstützen.

Quelle: DFV-Pressemitteilung