01.02.2013 – Feuerwehr-Experten bei Anhörung Gesundheitsausschuss des Bundestages

Berlin – „Praktische Kompetenz muss auch weiterhin in der Ausbildung vorherrschen!“, hat Dr. Jörg Schmidt, Experte des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), bei der Anhörung zur Novellierung des Notfallsanitätergesetzes im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt.

Dr. Schmidt (Feuerwehr Köln, für die AGBF Bund), der bei den deutschen Berufsfeuerwehren für den Rettungsdienst verantwortlich ist, war gemeinsam mit DFV-Vizepräsident Ludwig Geiger und Thomas Lembeck (Feuerwehr Essen, für die AGBF Bund) eingeladen worden, um im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz über Notfallsanitäter die Position der Feuerwehren darzustellen. Diese Ausbildung soll künftig den Rettungsassistenten ablösen. Die deutschen Feuerwehren begrüßen prinzipiell die langersehnten Grundaussagen zu den Aufgaben des Notfallsanitäters und das Ziel der höheren Qualifizierung des Berufsbildes.

Der Praxisbezug in der Ausbildung ist jedoch ein zentraler Punkt der grundlegenden Stellungnahme des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF): Im bisherigen Gesetzesentwurf ist eine Akademisierung der Ausbilder vorgesehen. „Bis zur validierten Etablierung akademisierter Ausbildungsqualifikationen sind Lehrkräfte mit Notfallsanitäter-Beruf, Arbeits- und Einsatzerfahrung sowie einer Pädagogik-Fortbildung sachgerechter und geeigneter“, erläuterte Schmidt im Plenum. Die Eignung als Ausbilder müsse ähnlich wie bei der Meisterausbildung im Handwerk aus den Fachaufgaben im Ausbildungsziel abgeleitet werden.

„Doppelausbildung vermeiden“

Wichtig ist für die Feuerwehren auch, dass Doppelausbildungen vermieden werden: Bereits absolvierte, identische Inhalte aus der Rettungssanitäter- oder Rettungsassistentenausbildung müssen bundesweit einheitlich anerkannt werden. „Eine offene Regelung würde hier zu uneinheitlichen Verfahren im Bundesgebiet führen – je nachdem, ob die Länder eine Regelung treffen oder es im kommunalen Ermessen belassen“, warnte Dr. Schmidt, der auch den Arbeitskreis Rettungsdienst in der AGBF leitet. Im Rahmen der Expertenanhörung schloss sich der Vertreter der Gewerkschaft komba der DFV-Auffassung an.

„Es ist wichtig, dass der Deutsche Feuerwehrverband bei derartigen Anhörungen als Fachverband kompetent vertreten ist. So können wir die Belange der Feuerwehren im Rettungsdienst in den politischen Entscheidungsprozess einbringen“, erklärte DFV-Vizepräsident Ludwig Geiger. Die deutschen Kommunen und ihre Feuerwehren beschäftigen mehr als 16.000 Rettungsassistenten (40 Prozent der Berufsgruppe) und bilden an mehr als 27 Rettungsassistentenschulen fast 1.000 Rettungsassistenten pro Jahr aus. Damit sind die deutschen Kommunen und ihre Feuerwehren seit mehr als 110 Jahren eine der Hauptsäulen des Rettungsdienstes in Deutschland.

Weitere Informationen zur Debatte sowie die gemeinsame Position gibt es online: www.feuerwehrverband.de/novelle-berufsbild-rettd.html

Quelle: DFV-Pressemitteilung