09.06.2015 – Beschränkung für Feuerwehren alternativlos / WFV-Workshop auf der Interschutz

Hannover – AFFF-Schaummittel werden hauptsächlich zum Löschen von Flüssigkeitsbränden eingesetzt und sind daher wichtige Löschmittel für die Feuerwehren. Deutschland und Norwegen haben der Europäischen Union eine Ausnahme von der Beschränkung der Perfluoroctansäure (PFOA) vorgeschlagen, die auch in AFFF-Schaummittel enthalten ist. Den angedachten Grenzwert (2 µg/kg) überschreiten die bei den Feuerwehren eingesetzten Schaummittel bereits heute um das 300- bis 600-Fache. Alternativen sind derzeit nicht erhältlich.

Der Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. (WFV) hat im Rahmen der Interschutz einen Workshop zum Thema „AFFF-Schaummittel im Kontext zum Umweltschutz“ organisiert. Hartmut Ziebs, fachlich zuständiger  Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), war einer der zahlreichen Diskussionsteilnehmer: „Brandschutz ist aktiver Umweltschutz. Wir können auf Löschschäume nicht verzichten, daher unterstützen wir jede Entwicklung von nicht-fluorierten Schaummitteln. In der Übergangszeit werden wir aber auf die vorhandenen Schaummitteln zurückgreifen müssen“, erklärte er.

Der DFV und WFV sowie weitere Verbände aus dem betrieblichen und kommunalen Feuerwehrbereich fordern daher keine so drastische Beschränkung, wie sie derzeit vorgesehen ist. Zusätzlich von der Problematik betroffen ist neben dem abwehrenden auch der Vorbeugende Brandschutz.

Hinweis für die Redaktion: Die Fachempfehlung zum sach- und umweltgerechten Einsatz von Schaummitteln von DFV, WFV und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/fe-schaummittel.html.

Quelle: DFV-Presseteam, Harald Laier