17.02.2016 – Publikation des Feuerwehrverbandes zu Aufgabenfeldern und Organisation

Berlin – Die immer komplexer werdenden Einsätze der Feuerwehren machen eine medizinische Fachberatung im Bereich der Führung einer Feuerwehr erforderlich. Daher hat der DFV nun eine Fachempfehlung zur Installation und Position des Feuerwehrarztes erarbeitet. „Der Dienst in der Feuerwehr kann und muss an vielen Stellen mit ärztlicher Kompetenz begleitet und unterstützt werden. Ein wichtiges Aufgabenfeld liegt dabei in der Prävention, also bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen, der Gesundheitsförderung und der ärztlichen Beratung der Feuerwehrangehörigen. Aber auch in Ausbildung und Einsatz sowie im Verhältnis der Feuerwehr zum Rettungsdienst, den Gesundheitsämtern und den Hilfsorganisationen ist ärztliche Unterstützung sehr hilfreich“, erklärt DFV-Vizepräsident Karl-Heinz Knorr, im Präsidium zuständig für Gesundheitswesen/Rettungsdienst.

Mit der aktuellen Fachempfehlung habe der Deutsche Feuerwehrverband hierfür einen organisatorischen Rahmen erarbeitet, an dem sich die Feuerwehren auf allen Ebenen orientieren könnten. „Selbstverständlich kann ärztliche Unterstützung und Beratung auch anders organisiert werden, das gilt insbesondere dort, wo Berufs- oder Werkfeuerwehren in städtische bzw. betriebliche Strukturen eingebunden sind, in denen ärztliche Zuständigkeiten bereits organisiert sind“, erläutert Knorr. In der hier verkürzt wiedergegebenen Publikation werden folgende Bereiche behandelt:

Definition: Der Feuerwehrarzt ist ein approbierter Arzt, der durch seine Tätigkeit in der Feuerwehr in besonderem Maße Kenntnisse der Arbeit der Feuerwehr hat und diese besonders sachkundig beurteilen kann. Er dient als medizinischer Fachberater der Feuerwehrführungskräfte und führt bei Bedarf die medizinische Betreuung der Feuerwehrangehörigen durch.

Qualifikation: Approbation als Arzt, Weiterbildung zum/Anerkennung als Facharzt, allgemeine und spezielle Fachkenntnisse in der Notfallmedizin, Grundkenntnisse in Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz, CBRN-Bereich; anzustreben ist Mitgliedschaft in Feuerwehr-Einsatzabteilung.

Aufgabengebiet: Hauptaufgabe ist die Beratung des Leiters der Feuerwehr in allen medizinischen Belangen entsprechend der Stellung als „Fachberater Medizin“. Die einzelnen feuerwehrärztlichen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben im Bereich der Ausbildung, der Prävention, im Bereich Organisation und Kommunikation sowie Einsatzaufgaben.

Darstellung der Hierarchie: Behandelt werden die Positionen Bundesfeuerwehrarzt, Landesfeuerwehrarzt, Kreisfeuerwehrarzt und Feuerwehrarzt.

Dienstkleidung: Kennzeichnung des Feuerwehrarztes als aktives Mitglied der Feuerwehr.

Die komplette Fachempfehlung steht unter www.feuerwehrverband.de/fe-feuerwehrarzt.html zum Download zur Verfügung.

Quelle: DFV-Pressemitteilung