06.05.2009 – Expertenanhörung zur Reform / DFV pocht auf Erhalt als separate Steuer

Berlin – Die Rettung der Feuerschutzsteuer hat eine weitere Hürde genommen: Bei einer öffentlichen Expertenanhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform II in Berlin wurde die gefundene Gesetzeslösung durch die zu Rate gezogenen Sachverständigen überwiegend begrüßt. Demnach erhebt der Bund künftig die Feuerschutzsteuer und nicht mehr die Länder. Sie erhalten aber das gesamte Steueraufkommen, ab 2012 mindestens in Höhe des Durchschnitts der Jahre 2009 bis 2011.

„Wir begrüßen diese Lösung ausdrücklich, insbesondere die dafür im Gesetzentwurf vorgeschriebene Evaluation, damit die Höhe dauerhaft gesichert ist. Die Feuerschutzsteuer ist mit derzeit jährlich 327 Millionen Euro für die Existenz der Feuerwehren von herausragender Bedeutung“, sagte Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), als vom Rechtsausschuss geladener Sachverständiger.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt alle Kernforderungen des DFV: den Erhalt der eigenständigen Feuerschutzsteuer, auch als Grundlage für die fortwährende Zweckbindung in den Ländern, keine Integration in die Versicherungssteuer sowie die verbindliche, jährliche Anpassung.

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DFV-Präsident Hans-Peter Kröger als Sachverständiger der Expertenanhörung von Bundestag und Bundesrat im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin. Rechts neben ihm Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft.


Auch Bund und Länder profitieren vom Erhalt der Feuerschutzsteuer, machte Kröger bei der Anhörung klar: „Die Mittel fließen zurück in Form von Leistungen der Feuerwehr im Katastrophenschutz der Länder und im Bevölkerungsschutz des Bundes.“

Jens Lattmann, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, fasste mit Verweis auf die Ausführungen des DFV-Präsidenten zusammen: „Wir sind mit der gefundenen Lösung außerordentlich zufrieden und begrüßen sie!“ Auch Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, und mehrere Verwaltungsrechtler stimmten der geplanten Regelung zu.

Kritisch äußerte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Umstellungskosten für die Unternehmen belaufe sich auf dreistellige Millionenhöhe, künftige Anpassungen der Bemessungsgrundlagen seien ebenfalls aufwändig, hob Stefan Richter, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung, hervor. Richter: „Wir bedauern schon, dass es nicht zu einer Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungssteuer gekommen ist.“

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Obfrau Antje Tillman, MdB, im Gespräch mit DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. Sie rät den Feuerwehren, jetzt ihr Augenmerk auf den Erhalt der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer in den Ländern zu legen.


Der DFV lehnt eine solche Vereinheitlichung ab, weil er unter anderem Mindereinnahmen von 110 Millionen Euro befürchtet. Präsident Kröger erläuterte in der Anhörung auf Bitte der Abgeordneten Antje Tillmann, Obfrau Föderalismuskommission II der CDU/CSU-Fraktion: „Es geht uns selbstverständlich um die Höhe des Betrages. Genauso wichtig ist für uns der Erhalt der Zweckbindung. Wir haben erhebliche Bedenken, ob diese bei einer Vereinheitlichung aufrechterhalten würde.“

Insgesamt haben 13 Bundesländer die Verwendung der Feuerschutzsteuer für den Brandschutz gesetzlich festgeschrieben. „Die Feuerwehren sollten in den Ländern sehr genau darauf Acht geben, dass die Zweckbindung erhalten bleibt“, riet Finanzexpertin Tillmann dem DFV-Präsidenten im direkten Gespräch.

Quelle: DFV-Pressemitteilung