Lehrgangsvoraussetzungen
Grundlehrgang
zu Lehrgangsbeginn mindestens 17 Jahre alt,
Eignung für den Feuerwehrdienst,
16 h Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 12 Monate)
Truppführer
abgeschlossene Truppmannausbildung
Maschinist
abgeschlossene Truppmannausbildung,
Führerschein der betreffenden Fahrzeugklasse
Atemschutzgeräteträger
zu Lehrgangsbeginn mindestens 18 Jahre alt,
Grundlehrgang,
Atemschutztauglichkeit gem. G 26.3 (nicht älter als 12 Monate),
Empfehlung: Sprechfunklehrgang
Atemschutzgeräteträger II (CSA)
Atemschutzgeräteträgerlehrgang,
Atemschutztauglichkeit gem. G 26.3
Sprechfunk
Grundlehrgang, förmliche Verpflichtung
nach dem Verpflichtungsgesetz
TH-Bahn I
abgeschlossene Truppmannausbildung
Motorkettensäge
abgeschlossene Truppmannausbildung
Vorbereitungsseminar für Gruppenführer
Truppführerlehrgang
HINWEIS: Liste der aktuell angebotenen Lehrgänge auf Kreisebene siehe unter "Jahrespläne" im Downloadbereich!