Lehrgangsvoraussetzungen

Grundlehrgang
zu Lehrgangsbeginn mindestens 17 Jahre alt,
Eignung für den Feuerwehrdienst,
16 h Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 12 Monate)

Truppführer
abgeschlossene Truppmannausbildung

Maschinist
abgeschlossene Truppmannausbildung,
Führerschein der betreffenden Fahrzeugklasse

Atemschutzgeräteträger
zu Lehrgangsbeginn mindestens 18 Jahre alt,
Grundlehrgang,
Atemschutztauglichkeit gem. G 26.3 (nicht älter als 12 Monate),
Empfehlung: Sprechfunklehrgang

Atemschutzgeräteträger II (CSA)
Atemschutzgeräteträgerlehrgang,
Atemschutztauglichkeit gem. G 26.3

Sprechfunk
Grundlehrgang, förmliche Verpflichtung
nach dem Verpflichtungsgesetz

TH-Bahn I
abgeschlossene Truppmannausbildung

Motorkettensäge
abgeschlossene Truppmannausbildung

Vorbereitungsseminar für Gruppenführer
Truppführerlehrgang

 

HINWEIS: Liste der aktuell angebotenen Lehrgänge auf Kreisebene siehe unter "Jahrespläne" im Downloadbereich!