Wie werde ich Kreisausbilder(in)?

Durch Erfahrungen und Gesprächen in den letzten Jahren haben wir festgestellt, dass potenziellen Kameradinnen und Kameraden für die Tätigkeit in der Kreisausbildung die Abläufe und Anforderungen weitgehend unbekannt sind. Um die Entscheidung für die Mitarbeit in der Kreisausbildung zu unterstützen haben wir ein paar Fakten dazu für Euch zusammengestellt:

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Bereitschaft zur Erteilung von Theorieunterricht und praktischer Ausbildung
  • Bereitschaft zur Ausbildertätigkeit innerhalb des gesamten Kreisgebiets
  • Aufgeschlossenheit für inhaltliche Neuerungen sowie neue Lehr- und Lernmethoden, kontinuierliche eigene Weiterbildung
  • Breites feuerwehrtechnisches Grundwissen, das über die angestrebte Ausbildungssparte hinausgeht
  • Erfahrungen in der Ausbildertätigkeit am Standort

Ablauf der Ausbildung

  1. Über die eigene Feuerwehr die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Ausbilder in der Feuerwehr“* absolvieren.
  2. Kontaktaufnahme mit KBI bzw. KBM-Ausbildung auf dem Dienstweg, persönliches Gespräch zur angestrebten Kreisausbildertätigkeit und
    Motivation
  3. Zuweisung zu einem Kreislehrgang in der favorisierten Sparte, Teilnahme an einem Lehrgang (gesamte Dauer) als Hospitant, um die Abläufe und andere
    Kreisausbilder kennenzulernen.
  4. Positives Votum des Lehrgangsleiters bzw. Spartensprechers
  5. Absolvieren weiterer Voraussetzungslehrgänge (sofern erforderlich), z.B. „Gerätewart“ für KA Maschinist, „Atemschutzgerätewart I“ für Kreisausbilder, Atemschutzgeräteträger
  6. Absolvieren des fachbezogenen Kreisausbilderlehrgangs
  7. Beginn der Kreisausbildertätigkeit

Die Entscheidung über abweichendes Vorgehen im Einzelfall liegt im Ermessen des Kreisbrandinspektors.
Wer bereits über eine Qualifikation und/oder Erfahrung als Kreisausbilder besitzt, startet beim 2. Punkt; der 5. und 6. Punkt entfallen.


* Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ kann entfallen, wenn die didaktischen Kenntnisse anderweitig nachgewiesen sind und anerkannt werden können, näheres dazu siehe Anlage
„Ausbildungen bei Ausbildungseinrichtungen außerhalb der Feuerwehr“ der HLFS.

Bei Fragen oder Interesse steht Euch Kreisbrandinspektor Lars Henrich oder der Kreisbrandmeister Ausbildung gerne zur Verfügung.