01.12.2011 - Wetteraukreis – Im kommenden Jahr sind unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kreisausbilder und der von der Landesfeuerwehrschule vorgegebenen maximalen Teilnehmerzahlen folgende Lehrgänge geplant:

  • 4 Grundlehrgänge
  • 4 Atemschutzgeräteträgerlehrgänge
  • 3 Maschinistenlehrgänge
  • 4 Funklehrgänge
  • 2 Truppführerlehrgänge
  • 2 Bahnlehrgänge
  • 2 CSA-Lehrgänge
  • 2 Vorbereitungsseminare für Gruppenführer

Alle Lehrgänge wurden für 2012 quotiert und zugeteilt. Die Einladung erfolgt bei allen Lehrgängen über das Amt 38 des Wetteraukreises. Um Ihnen die Terminplanung und die notwendigen Vorbereitungen für die Lehrgangsbeschickung zu erleichtern, geben wir Ihnen heute das gesamte Lehrgangsprogramm 2012 – Termine und zugeteilte Lehrgangsplätze – bekannt.

Beachten Sie bitte außerdem:
Die Teilnehmer am Grundlehrgang müssen die Bescheinigung einer anerkannten Hilfsorganisation über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung Erste Hilfe vorlegen.
Für Teilnehmer am Atemschutzlehrgang ist Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Vorlage der G26.3-Untersuchung über die uneingeschränkte Tauglichkeit für den schweren Atemschutz zu Lehrgangsbeginn. Auf den sog. „Barterlass“ wird ausdrücklich nochmals hingewiesen. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass vom untersuchenden Arzt die G26.3-Bescheinigung auch vollständig ausgefüllt wurde.

Die Verteilung der Ihrer Stadt/Gemeinde zugewiesenen Lehrgangsplätze obliegt den Stadt- und Gemeinde-brandinspektoren nach örtlichen Gesichtspunkten.
Im Interesse eines geordneten Lehrgangsbetriebes wird darum gebeten, ohne die ausdrückliche Bestätigung nicht mehr als die einberufenen Teilnehmer zum Lehrgang zu schicken. Überzählige Lehrgangsteilnehmer müssen wir vom Lehrgang ausschließen. Teilen Sie uns unbedingt rechtzeitig mit, falls Sie die zugeteilten Plätze nicht besetzen können. Ca. 6 - 7 Wochen vor dem Lehrgangstermin erhalten die Stadt- und Gemeindebrandinspektoren die Einberufungen einschließlich der notwendigen Unterlagen für die Teilnehmer. Gleichzeitig werden wir die Bereitstellung der für die praktische Ausbildung notwendigen Einsatzfahrzeuge anfordern.
Die Stadt- und Gemeindebrandinspektoren bitten wir die Bereitstellung der Fahrzeuge mit den Wehrführern zu regeln und die Lehrgangsteilnehmer entsprechend anzuweisen.

Lehrgangsplan 2012

 

Text: Matthias Meffert (KBM Ausbildung)