16.02.2021 - Wetteraukreis (alhi) - Verwirrung herrscht bei einigen Feuerwehrfördervereinen. Dieser Tage flatterten Rechnungen des 'Bundesanzeiger Verlages' in die Briefkästen. Erhoben wird eine 'Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters'. Doch was für viele Vorstände wie ein Fake aussieht, ist rechtens.

bundesanzeigerverlag
In den letzten Tage sind bei vielen eingetragenen Feuerwehrfördervereinen Bescheide des Bundesanzeiger Verlages eingegangen.

Die Bescheide des Bundesanzeiger Verlag GmbH aus Köln an die eingetragenen Feuerwehrfördervereine sind echt und berechtigt. 2017 hat die Bundesregierung eine neue Fassung des Geldwäschegesetzes (GwG) verabschiedet. Es verankert u.a. mit §18 ff GwG das Führen eines sogenannten 'Transparenzregisters'. In diesem gesetzlich vorgeschriebenen Register werden seit dem 1. Oktober 2017 die 'wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften' eingetragen - also auch die sogenannten 'eingetragenen Vereine' (e.V.). Somit werden unter anderem aus Vereinsregistern, bei denen eingetragene Vereine hinterlegt sind, die Vereinsdaten an den Bundesanzeiger zur Eintragung in das Transparenzregister weitergegeben.

Die Eintragung in das Transparenzregister ist zwar kostenlos, dennoch muss es finanziert werden. Dies regelt §24 GwG in Verbindung mit der Transparenzregistergebührenordnung (TrGebV), in dessen Anlage (Link) die Gebühren festgelegt sind. Die Finanzierung erfolgt über eine jährliche Gebühr, die den eingetragenen Vereinen in Rechnung gestellt wird. Die Rechnungslegung erfolgt über drei Jahre. Für 2018 und 2019 fallen jeweils 2,50 Euro an; in 2020 ist diese Gebühr auf 4,80 gestiegen.

Befreiung möglich
Es ist für gemeinnützige Vereine möglich, eine Befreiung der Gebühren zu beantragen. Dazu muss die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden. Näheres regelt §4 TrGebV.

Mehr Informationen zum Transparenzregister findet man auf https://www.transparenzregister.de. Dort informiert der Bundesanzeiger Verlag auch über den Versand der Rechnungen.

Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Text und Bild: Alexander Hitz, Redaktion KFV-Wetterau.de