18.07.2009 – Bußgeld bis 5000 Euro – Versicherungsschutz fraglich – Regelung für Hessen empfohlen

(rwi) – Während die Himmelslaternen in einigen Bundesländern bereits verboten sind, wird in Hessen ein anderer Weg empfohlen. Das hessische Innenministerium will keine landesweite Regelung erlassen. Vielmehr soll ein Verbot der Himmelslaternen auf kommunaler Ebene in den bereits bestehenden Gefahrenabwehrverodnungen verankert werden.

Inzwischen ist auch für Hessen landesweit eine Gefahrenabwehrverodnung gegen das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen verabschiedet worden. Sie wird in Kürze in Kraft treten.
Hier unser Bericht (rwi). Stand: 19.07.2009
 

Zum Thema Himmelslaternen hier ein Link zu RTL-Hessen.
Eine Vorführung der Feuerwehr Büdingen mit dem Kommentar unseres KBI Otfried Hartmann!


18.07.2009 – Düsseldorf. (wrm/dpa) In Nordrhein-Westfalen dürfen ab sofort keine Fluglaternen mehr in den Himmel steigen. Am Samstag ist im bevölkerungsreichsten Bundesland ein Verbot für die Fluglampions in Kraft getreten, die mit einer offenen Flamme zum Schweben gebracht werden.

Wer die asiatischen Ballons trotz des Verbots dennoch aufsteigen lässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. NRW ist nicht das erste Bundesland, das die Laternen verbietet. Verbote für die asiatischen Ballons gibt es bereits in Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Auch Thüringen und Hessen planen, die fliegenden Laternen vom Himmel zu verbannnen. In einigen Bundesländern wird ein Verstoß gegen das Verbot sogar mit bis zu 5000 Euro geahndet.

Das Düsseldorfer Innenministerium reagiert mit dem Verbot auf die zunehmende Zahl von Bränden. An Pfingsten war in Siegen ein zehnjähriger Junge bei einem Wohnungsbrand ums Leben gekommen, der durch eine Himmelslaterne ausgelöst worden war.

Die Himmelslaternen sind aus dünnem Papier gebaut. Kerzen oder andere Brennstoffe erwärmen die Luft, so dass die Laterne aufsteigt. Teilweise können die oft bei Gartenpartys gestarteten Ballons mehrere Kilometer weit und hundert Meter hoch fliegen.

Quelle: General-Anzeiger Bonn, Artikel vom 18.07.2009


Auch wegen Versicherung: Luftballon statt Himmelslaterne

17.07.2009 – Hamburg (dpa/tmn) – Bei Hochzeiten oder anderen Festen sollten Veranstalter und Gäste besser keine Himmelslaternen steigen lassen. Dazu rät der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

In der Vergangenheit hatten die Fluglampions immer wieder Brände verursacht. «Nehmen Sie besser einen Luftballon – auch aus versicherungsrechtlichen Gründen», sagte die BdV-Vorsitzende Lilo Blunck. Denn zum einen seien die Fluglaternen in einigen Bundesländern bereits verboten – «und dann greift auch keine Versicherung».

Zum anderen ist es nach Einschätzung von Blunck unklar, ob die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die die Grundlage für Versicherungsverträge bilden, einen solchen Fall abdecken oder nicht. «In den Allgemeinen Bedingungen steht ein Passus, der besagt, dass Flugkörper, die mit Treibmittel in die Luft gehen, nicht in der Haftpflicht mitversichert sind», erklärte Blunck. Es lasse sich zwar trefflich streiten, ob die Laternen mit einem «Treibmittel» funktionieren. Konflikte seien in dieser Frage aber programmiert.

Die Himmelslaternen aus dünnem Papier, die von Samstag (18. Juli) an nach Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in Nordrhein-Westfalen verboten sind, funktionieren je nach Fabrikat unterschiedlich: Kerzen oder andere Brennstoffe erwärmen die Luft, so dass die Laterne aufsteigt. Jedes Unternehmen könne zwar von den Allgemeinen Bedingungen auch abweichen und seine Klauseln anders gestalten. «Im Zweifel wäre ich aber als Besitzer des Reetdach-Hauses auch nicht begeistert, wenn es in Flammen steht.» Daher empfehle die Verbraucherorganisation aus versicherungsrechtlicher Sicht: «So hübsch die Lampions auch sind: Lassen Sie vorsichtshalber einen Ballon steigen.»

Quelle: © sueddeutsche.de - erschienen am 17.07.2009 um 15:36 Uhr