22.07.2009 – Pilotprojekt in Hessen - Auch Führerscheine werden gefördert - 153 Einsatzkräfte

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Die Feuerwehr Altenstadt ist unermüdlich im Einsatz, so wie hier bei einem Autobrand.

ALTENSTADT (ia). Es ist ein Pilotprojekt in Hessen. Die Altenstädter Gemeindevertreter haben ein Förderkonzept zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen. Es beinhaltet neben der Einführung einer Förderung für eine Feuerwehrrente auch die Bezuschussung zu Führerscheinen der Klasse C und C1 (Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen). Derzeit leisten 153 Einsatzkräfte in sechs Altenstädter Ortsteilen ehrenamtlich Dienst. Die Bezuschussung von Führerscheinen für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist notwendig, da junge Feuerwehrkräfte, die die Führerscheinprüfung nach dem 1. Januar 1999 abgelegt haben, nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen führen dürfen. Die Gemeinde fördert deshalb jährlich drei Führerscheine für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

Dominic Imhof vom Fachdienst für öffentliche Ordnung und Verkehr, Gemeindebrandinspektor Rainer Vetter und Bürgermeister Norbert Syguda stellten das Konzept im Rathaus vor. Die 12 000 Einwohner große Gemeinde ist unter 425 Kommunen in Hessen die einzige, die das Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen einer Rürup- oder Riester-Rente fördert. "Nur in Thüringen wurde bisher ein ähnliches Modell im Verbund mit Land und Kommune umgesetzt. Für 42 000 Ehrenamtliche stellt das Land Thüringen sechs Millionen Euro zur Verfügung, was jährlich 140 Euro pro Feuerwehrmann entspricht", erklärte Syguda. In Altenstadt werde das Modell ohne die finanzielle Beteiligung des Landes Hessen umgesetzt.

Je nach Dienstzugehörigkeit kann die monatliche Förderung zwischen 40 und 60 Euro liegen. Auf diese Weise soll eine dauerhafte Bindung der Einsatzkräfte an die Feuerwehr Altenstadt erzielt und auch in Zukunft sichergestellt werden, dass Altenstadt über eine jederzeit einsatzfähige Einsatzabteilung verfügt. "Wir wollten eine passive Förderung, die einen langfristigen Nutzen für jeden hat", sagte Vetter. Die Förderung schlägt bei einer optimalen Auslastung jährlich mit 85 000 Euro im Etat der Gemeinde zu Buche. Die jährliche Belastung im Haushalt wird damit gerechtfertigt, dass die Gemeinde bei einem Mangel an Einsatzkräften gesetzlich dazu verpflichtet wäre, hauptamtliche Einsatzkräfte bei der Feuerwehr einzusetzen.

"Ich habe einen Riesenrespekt gegenüber dem Einsatz der ehrenamtlich Tätigen, die auch nachts und am Wochenende im Einsatz sind." Norbert Syguda, Bürgermeister

Dann würden pro Feuerwehrmann Kosten von etwa 60 000 Euro anfallen. "Ich habe einen Riesenrespekt gegenüber dem unermüdlichen Einsatz der ehrenamtlich Tätigen, die auch nachts und am Wochenende im Einsatz sind", lobte Syguda. Laut Vetter leisten die Aktiven rund 14 000 ehrenamtliche Stunden pro Jahr. Das Durchschnittsalter der Einsatzkräfte liegt zwischen 40 und 45 Jahre. Unter anderem wird ein Teilabschnitt der A 45 betreut. Zudem verfügt die Feuerwehr über einen Gefahrgutzug, einen Katastrophenzug und eine Atemschutzwerkstatt für junge Leute. Auch eine Grundausbildung wird angeboten. Der Frauenanteil liegt bei zehn bis 15 Prozent. Über 100 Jugendliche sind in der Jugendfeuerwehr und Sechs- bis Zehnjährige in drei Bambinigruppen organisiert. Weitere Informationen gibt es auf www.altenstadt.de (Link: Öffentliche Einrichtungen/Feuerwehr) oder telefonisch unter 06047/800090 (Dominic Imhof).

Hintergrund

Ein Feuerwehrangehöriger mit einer zwei- bis zehnjährigen Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung erhält eine Förderung von 40 Euro, bei elfjähriger Zugehörigkeit 50 Euro und bei mehr als 21 Jahren 60 Euro pro Monat. Eine Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist, dass die Einsatzkraft an mindestens zwölf Übungen sowie Einsätzen der Wehr im Vorjahr teilgenommen hat. Die Förderung muss zweckgebunden für eine private Rürup- oder Riester-Rente verwendet werden. Eine Sonderklausel bescheinigt die Förderberechtigung eines Feuerwehrmanns auch dann, wenn er drei Jahre aktiv in der Jugendfeuerwehr tätig war, bevor er Mitglied wurde. Er erhält die Förderung ab dem ersten aktiven Jahr. Bei einem Schüler greift die Förderung dann, wenn das Geld in eine festgelegte Rentenversicherung eingezahlt wird.

Quelle: Kreis-Anzeiger online vom 20.07.2009