14.10.2013 – Sozialpädagogin der Hessischen Landesfeuerwehrschule informiert Jugendwarte

Butzbach – Mit Diplom-Sozialpädagogin Karin Hardebusch von der Hessischen Landesfeuerwehrschule (Kassel) wurde kürzlich ein Seminar zum Thema Kindeswohlgefährdung in der (Jugend-)Feuerwehr für die Jugendfeuerwehrwarte aus Butzbach und Umgebung angeboten. Karin Hardebusch ist seit drei Jahren als Bildungsreferentin an der Hessischen Landesfeuerwehrschule tätig. In Seminaren wurde das Umgangsverhalten mit auffälligen Jugendlichen zunächst nur in Kassel angeboten, nunmehr bereist die Diplom-Sozialpädagogin Landkreise und Städte um vor Ort solche Seminare und Workshops anzubieten. Das Thema Kindeswohl in der Feuerwehr war Ziel dieses Seminares und soll den Feuerwehrleuten ein wenig Sicherheit zu dieser Thematik vermitteln.

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Die Teilnehmer mit Dipl.-Sozialpädagogin Karin Hardebusch (Mitte).

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Die Jugendwarte aus Butzbach und Umgebung bilden sich fort.

Nicht nur in den Medien sondern auch in der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit fallen immer wieder die Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, so auch in den zahlreichen Kinder- und Jugendfeuerwehren. Nach § 8a ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB III) ein eigener Artikel hierfür eingeführt worden, der sich mit dem Schutzauftrag bei der Kindeswohlgefährdung beschäftigt. Die Absicht dieses Artikels ist es, Kinder noch besser vor Missbrauch, Vernachlässigung oder andere Gefährdung ihres Wohls zu schützen. Diesen Auftrag hat auch das neue Bundeskinderschutzgesetz aufgegriffen, das im Januar 2012 in Kraft trat.

Der Begriff Kindeswohl ist in keinem Wörterbuch zu finden und auch in Gesetzestexten nicht eindeutig definiert. Häufig kommt es daher zu Missverständnissen und Unsicherheiten in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen. Doch welche Bedeutung hat der Begriff Kindeswohl beispielsweise für die Feuerwehr und deren ehrenamtliche Arbeit? Wie kann man mögliche Gefährdungen erkennen und wie kann man handeln? Wo kann sich ein ehrenamtlicher Mitarbeiter Hilfe und Beratung für ein möglicherweise betroffenes Kind holen, aber auch in seiner Funktion als Betreuer(in) erhalten?

Der Tagesplan sah wie folgt aus:

  • Gruppenaufgabe zum Thema: Was braucht ein Kind um gesund aufzuwachsen?
  • Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen zum Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
    (z.B. Bundeskinderschutzgesetz)
  • Das polizeiliche und erweiterte polizeiliche Führungszeugnis
  • Kindliche Lebenswelten: Grundbedürfnisse und Entwicklungsphasen
  • Kindeswohlgefährdung: erkennen, beurteilen, handeln
  • Formen von Kindeswohlgefährdung mit statistischen Ergebnissen
  • Gruppenaufgaben und anschließende Präsentation der Ergebnisse im Plenum zur Erkennung, Beurteilung und zum Handeln im Fall einer (vermuteten) Kindeswohlgefährdung
  • Weiterführung und Ergänzung der Ergebnisse
  • Arbeiten am konkreten Fall in Gruppen mit anschließender Auswertung im Plenum
  • Fragen und Diskussionen

Text und Bilder: Eckart Zöller, FF Butzbach