20.06.2017- Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Polizei

Das Gefährlichste bei einem Brand ist nicht das Feuer an sich, sondern der giftige Rauch. Die meisten Opfer eines Brandes starben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.
Lebensversicherung Nr. 1 ist daher ein Rauchwarnmelder, umgangssprachlich nur Rauchmelder genannt. Wer ihn nicht angebracht hat, riskiert nicht nur sein Leben und das seiner Liebsten,  sondern macht sich eventuell sogar strafbar.


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Foto: Rauchwarnmelder retten Leben!

Schrill und selbst im Schlaf unüberhörbar ist der laute Alarmton, den ein Rauchmelder im Ernstfall von sich gibt. Und das soll er auch sein, denn im Schlaf hat der Geruchssinn des Menschen Pause und es bedarf der akustischen Information, um vor gefährlichem Rauch geschützt zu werden. Selbst wenn niemand zu Hause ist, der durch den Rauchmelder vor den Gefahren eines Brandes gewarnt werden könnte, so haben schon viele Rauchmelder die Nachbarschaft alarmiert, die dann wiederum die Feuerwehr in Kenntnis setzten konnten.

Rauchmelder müssen nicht teuer sein. Seit August 2008 dürfen nur noch zertifizierte Rauchmelder (DIN EN 14 604) verkauft werden. Damit erfüllen alle im deutschen Handel angebotenen Geräte die wichtigsten Qualitätsstandards. Trotz allem sollten Sie sich beim Kauf vom Fachmann beraten lassen, damit die Rauchmelder Ihrem individuellen Bedarf gerecht werden.

Gesetzliche Regelungen
Regelungen zum Brandschutz sind in der Hessischen Bauordnung (§13 HBO) zu finden. Dort lassen sich auch die Vorschriften zu Rauchwarnmeldern nachlesen. Seit 2005 besteht in Hessen für Neu- und Umbauten eine Einbaupflicht von Rauchmeldern. Bestehende Wohnräume müssen seit 2014 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

  • In Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren – über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen – müssen Rauchmelder installiert werden. Verantwortlich für den Einbau ist der Hauseigentümer / Vermieter.
  • Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter), wenn nicht ausdrücklich der Eigentümer / Vermieter die Wartung übernimmt.

Ein Verstoß gegen die Bauordnung kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten Personen zu Schaden kommen. Zudem besteht je nach Versicherungsvertrag für den Versicherer im Schadensfall die Möglichkeit Leistungen zu kürzen, wenn keine Rauchmelder installiert waren, da dem Versicherungsnehmer dann grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird.

Wo bringe ich Rauchmelder an?
Die richtige Anbringung und die regelmäßige Wartung der kleinen Geräte sind unabdingbar, damit sie im Notfall als Ihr Lebensretter zuverlässig arbeiten können. Rauchmelder sollten an der Zimmerdecke, mindestens 50 cm von Wänden entfernt, in waagrechter Position angebracht werden, damit sie richtig funktionieren können. Darüber hinaus gilt es, die Bedienungsanleitung zu beachten. In Räumen, in denen regelmäßig starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht, machen die Melder wenig Sinn und würden die Hausbewohner nur durch ständige Fehlalarme in Atem halten. In Küchen beispielsweise ist eine Anbringung daher nicht zu empfehlen.

Übrigens:

  • Kombigeräte  aus Rauchmeldern und CO-Warner können nicht ausreichend schnell und zuverlässig vor einer Gefahr warnen, auch wenn sie den Vorteil haben, dass nicht zwei Geräte im Raum angebracht werden müssen. Allerdings werden Rauchmelder optimaler Weise an der Decke angebracht (warmer Rauch steigt nach oben) und CO-Warner in Kopfhöhe eines Erwachsenen (Kohlenmonoxid hat eine ähnliche Dichte wie die Raumluft).
  • Eine Vernetzung der Rauchmelder untereinander ermöglicht eine frühzeitige Entdeckung eines Brandes. Für Neubauten empfiehlt sich eine Vernetzung per Kabel, für bestehende Wohnungen sind mit Funkverbindungen flexible Möglichkeiten gegeben.
  • Üben Sie mit Ihren Kindern, wie Sie sich im Falle eines Brandes richtig verhalten. Vielleicht können Sie bei Ihren Kindern sogar das Interesse wecken, Mitglied der örtlichen Jugendfeuerwehr zu werden, bei der sie alles über den Brandschutz lernen und sich später selbst ehrenamtlich engagieren können.

Mehr Infos zum Thema Rauchmelder gibt es - sogar mehrsprachig -  im Internet unter:
 Hessische Landesfeuerwehrschule

 

Quelle: Polizeipräsidum Mittelhessen in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Wetterau
Autoreninformation:     20.06.2017 | Sylvia Frech, Pressesprecherin | PPMH | Ac.