17.12.2010 – Wetteraukreis – Im Rahmen der Bürgermeisterdienstversammlung informierte Kreisbeigeordneter Ottmar Lich, Dezernent für Brandschutz und Rettungsdienst, über den Feuerwehrführerschein. "Ich bedauere sehr, dass eine ‚große Lösung’ offensichtlich nicht möglich ist, die Einführung der so genannten großen Fahrberechtigung." Diese würde auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen bis 7,5 Tonnen umfassen und den Bedürfnissen der Freiwilligen Feuerwehren entgegenkommen, denn die meisten Wetterauer Einsatzfahrzeuge haben ein Gesamtgewicht von weit über fünf Tonnen.

Die seit 1999 geltende Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beschränkt das zulässige Gesamtgewicht von früher 7,5 Tonnen (alte Klasse drei) auf nunmehr 3,5 Tonnen für die Klasse B. Für Feuerwehren, Rettungsdienste und sonstige Hilfsorganisationen ist es daher zunehmend schwierig, jungen Nachwuchs zu finden, der die aus technischen Gründen schwerer gewordenen Fahrzeuge fahren darf. Wer seinen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, darf aufgrund des Bestandsschutzes auch diese schweren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der (alten) Klasse drei fahren.

Im vergangenen Jahr hatten deshalb mehrere Bundesländer auf eine Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gedrängt, wonach die Länder zur Einführung einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermächtigt werden. In Hessen ist dies durch die Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste vom 7. Juni 2010 (Hessische Fahrberechtigungsverordnung) geschehen.
Für das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zum 4,75 Tonnen genügt danach eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung. Die Hessische Fahrberechtigungsverordnung hilft jedoch vorwiegend den Rettungsdiensten. Da die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr in vielen Fällen eine höhere Gesamtmasse als 4,75 Tonnen aufweisen begünstigt diese Fahrberechtigung die Feuerwehren nur wenig. Im Wetteraukreis wurde auch bislang erst eine Sonderfahrberechtigung und zwar für einen Rettungsdienstmitarbeiter erteilt. Diese Zahl spricht für sich.

Bundesverkehrsminister Ramsauer setzt sich daher für weitere Erleichterungen beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins ein, damit ehrenamtliche Einsatzkräfte nach einer Weiterbildung auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Ob und wann dies umgesetzt wird, steht jedoch noch nicht fest. Mit dieser Thematik soll nun unter Einbindung des Präsidenten der Landesfeuerwehrverbandes Hessen ein neuer Vorstoß gegenüber der Hessischen Landesregierung gestartet werden. Kreisbeigeordneter Ottmar Lich betont. "Ich hoffe, die Initiative des Bundesverkehrsministers hat Erfolg. Nur so wird eine Erleichterung für die Feuerwehren erzielt."

Quelle: Pressemitteilung Wetteraukreis