07.12.2017 – Polizei warnt vor Betrüger und rät zur Vorsicht

Wetteraukreis (rwi) – Von der Pressesprecherin der Polizei haben wir diesen Hinweis erhalten und geben ihn gerne weiter.


Wetteraukreis – Es klingelt an der Haustür, davor steht ein Mann – er möchte den Feuerlöscher prüfen. Die Hausbewohner händigen ihm den Feuerlöscher aus, empfangen ihn (manchmal kurz darauf – manchmal am nächsten Tag) wieder, entrichten die geforderte Gebühr und sind im guten Glauben nun einen geprüften und damit voll einsatzbereiten Feuerlöscher im Haus zu haben. Vorsicht! Das ist nicht immer so. In Mittelhessen ist ein Betrüger unterwegs.

20171207 FeuerlöscherIn vielen Haushalten sind sie vorhanden: Feuerlöscher. Die kleinen Helfer, die richtig eingesetzt möglicherweise die Ausbreitung eines Brandes und damit einhergehende Schäden verhindern können. Wer einen Feuerlöscher zu Hause hat, der möchte richtigerweise auch sicher gehen, dass er im Notfall einsatzbereit ist. Regelmäßig sollten Feuerlöscher daher von einer Fachfirma geprüft werden.

In den letzten Wochen mehren sich Hinweise bei der Polizei, dass ein Betrüger in Mittelhessen unterwegs ist, der vorgibt die Feuerlöscher zu prüfen. Tatsächlich aber tut er das nicht. Das schwierige an der Situation: Bei dem inzwischen ermittelten Mann handelt es sich tatsächlich um einen ehemaligen Mitarbeiter einer Firma die Feuerlöscher prüft, der daher vielen Kunden noch aus seiner Angestelltenzeit bekannt ist. Ohne Misstrauen händigen die Bürgerinnen und Bürger ihm daher die Feuerlöscher zur Prüfung aus und zahlen das geforderte Geld für die vermeintlich erbrachte Leistung.

Die Polizei geht davon aus, dass viele Mittelhessen den Betrug noch gar nicht bemerkt haben. Der Betrüger klebt nämlich tatsächlich eine Prüfplakette auf die Feuerlöscher, jedoch ohne sie tatsächlich geprüft zu haben. Zudem ist der vom Betrüger geforderte Betrag relativ gering (er liegt um die 30 Euro), so dass in vielen Fällen vermutlich auch deshalb bei der Polizei noch keine Anzeige erstattet wurde.

Zwei Dinge sind der Polizei in diesem Zusammenhang besonders wichtig:

* Prüfen Sie, ob Ihr Feuerlöscher ein aktuell gültiges Prüfsiegel hat. Überprüfen Sie, ob die letzte Prüfung wirklich von einer Fachfirma durchgeführt wurde.  
   und
* Melden Sie sich bei ihrer örtlich zuständigen Polizei, wenn Sie glauben selbst Opfer des Betruges geworden sein könnten.

Der Betrüger macht es seinen „Kunden“ schwer, einen Betrug zu erkennen. Für zukünftige Prüfungen gibt die Polizei folgenden Rat:

  • Vereinbaren Sie einen festen Termin mit einer örtlichen Fachfirma, um die Prüfung des Feuerlöschers durchzuführen. Erscheint ein angeblicher Prüfer unangemeldet bei Ihnen an der Tür, so sollten Sie diesem keinen Einlass gewähren. Fragen Sie bei der beauftragen Firma nach welcher Mitarbeiter (namentlich) bei Ihnen vorbeikommen wird.
  • Kommt zum verabredeten Termin der Firmenmitarbeiter vorbei, dann lassen Sie sich dessen Ausweis zeigen und überprüfen Sie, ob es sich um den angekündigten Handwerker handelt.
  • Werden Sie misstrauisch, wenn der Feuerlöscher Ihnen bereits nach ein paar Minuten wieder ausgehändigt wird. Eine umfangreiche Prüfung dauert seine Zeit.
  • Bestehen Sie auf eine Bezahlung des Rechnungsbetrages per Überweisung. Der Betrüger fordert hartnäckig eine Barzahlung, die Sie auf keinen Fall vornehmen sollten.

Achtung! Der bekannte Betrüger versucht auch mit Abwandlungen der Betrugsmasche Geld zu verdienen. Er verkauft alte Feuerlöscher als vermeintlich neue oder bietet an Raumelder zu installieren, wobei er für die Leistung eine Vorauszahlung fordert. Auch hier gilt: Keine Aufträge an der Haustür vergeben. Lassen Sie sich von einer bekannten Fachfirma beraten und die Leistungen von dieser übernehmen.

Übrigens: Feuerlöscher und Löschsprays sind für private Haushalte eine gute Möglichkeit, um bei Kleinstbränden selbst tätig zu werden. Welches Löschmittel für Ihre Bedarfe das richtige ist, darüber kann Sie der Fachhandel beraten. Aber auch Ihre Feuerwehr vor Ort steht Ihnen sicher gern mit einem guten Rat zur Seite. Achten Sie auf die Prüfdaten / Ablaufdaten der Löschmittel und machen Sie sich vor dem eintretenden Ernstfall mit der Handhabung vertraut.

Sylvia Frech, Pressesprecherin