25.11.2013 – Rechtsanwalt und Feuerwehrmann machte juristische Aspekte deutlich

Butzbach – Zu einer ganztägigen Fortbildung zum Thema Rechtsgrundlagen für Führungskräfte waren Wehrführer und Stellvertreter der Butzbacher Feuerwehren eingeladen. Referent war Rechtsanwalt Ludolf von Klencke, der ehrenamtlich als stellvertretender Ortsbrandmeister in einer Kommune in Niedersachsen tätig ist. Er referierte über die Rechtsgrundlagen für die Einsatzleitung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Hessen.

In sechs Blöcken ging er auf die wichtigsten und häufigsten Fragestellungen im Bereich der Feuerwehr ein. Zunächst referierte er über die rechtliche Stellung der Feuerwehr, ihre Zuständigkeiten und originäre Aufgaben. Des Weiteren wurde die Stellung der Feuerwehrleute sowie deren Rechte und Pflichten erörtert.

Neben den Handlungsformen (Realakt oder Verwaltungsakt), Anforderungen an hoheitliches Handeln und Verhältnismäßigkeit beleuchtete von Klencke im Teil 1 hoheitliches Handeln, Grundrechte und deren Einschränkung. Die Zuständigkeit und die Befugnisse der Einsatzleitung aufgrund von HBKG und HSOG sowie die Durchsetzung der daraus folgenden Maßnahmen stellte er besonders heraus. Anhand vieler Beispiele beschrieb er dies sehr eingänglich. Auch haftungs- und strafrechtliche Aspekte von Entschädigung über Schadenersatz bis hin zu Organisationsverschulden führte er den Teilnehmern deutlich vor Augen.

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Rechtsgrundlagen war das Thema für die Führungskräfte der Feuerwehr Butzbach.

Die föderale Struktur der Feuerwehren machte der Jurist im Bereich der Durchsetzung von Maßnahmen besonders deutlich. Während in Niedersachsen Funktionsträger der Feuerwehr auch als Vollzugsbeamte eingesetzt werden, ist dies in Hessen den Polizeibehörden vorbehalten. Neben der Zusammenarbeit mit anderen BOS, die jeweils eigene Aufgaben wahrzunehmen haben, befasste sich ein weiterer Block mit dem Thema Amtshilfe und deren Grenzen.

Das Seminar schloss mit dem Themengebiet Straßenverkehrsrecht, speziell Sonder- und Wegerecht. Hier lag ein besonderer Augenmerk auf der Inanspruchnahme von Sonderrechten der Einsatzkräfte mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg zum Feuerwehrhaus.

Alle anwesenden Ehrenbeamten der Feuerwehren der Stadt Butzbach waren sich einig, dass dieses Seminar ein voller Erfolg war. Wurden doch einige Mythen wie beispielsweise: „Mit einem Bein steht man immer im Gefängnis“ aus der Welt geschafft.

Kontakt zum Referenten: www.kom-for.com
Mail:

Text: Michael Tiedemann, SBI Butbach
Foto: Dr. Stefan Lugert, stv. SBI Butzbach