Jugendflamme

Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens.

Sie zeigt, dass der Träger dieses Zeichens den Anforderungen der Jugendfeuerwehr gewachsen ist.  Die Jugendflamme gibt es in drei Stufen für verschiedene Altersklassen.

 

Stufe 1

Die Stufe 1 wird auf Stadt- bzw. Gemeindeebene vom jeweiligem Stadt- bzw. Gemeindejugendwart durchgeführt und abgenommen.
Die einzelnen Prüfungsteile sind dem Katalog der DJF zu entnehmen.
Nach der absolvierten Abnahme der Stufe 1 ist ein vollständig ausgefüllter Rückmeldebogen an den Fachbereichsleiter der KJF zu senden.

Beim erstmaligen Ausrichten der Abnahme der Stufe 1 ist es empfohlen sich beim Fachbereichsleiter über die im Wetteraukreis üblichen Prüfungsaufgaben zu informieren.

 

Stufe 2

Der Anmeldeschluss für die Abnahme der Stufe 2 ist der 01.02. des abnehmenden Jahres.
Eine eingegangene Rückmeldung über die Prüfung der Jugendflamme Stufe1 über den Stadt- / Gemeindejugendwart ist ebenfalls bis 01.02. des Abnahmejahrs erforderlich.

Die Anmeldungen hierzu sind an den Fachbereichsleiter der KJF zu senden.
Der Abnahmetermin und -ort wird nach Eingang der Meldungen vom KJF-Ausschuss festgelegt.
Zeitraum der Abnahme ist der Herbst.

Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt die:
-    der Prüfling muss 13 Jahre alt sein oder älter. (Stichtag ist der 31.12. des Abnahmejahres)
-    mit Anmeldebogen Jugendflamme erfolgen
-    der originale Jugendfeuerwehrpass des Prüflings vorliegt
-    der Meldegebühr von 3,00 € je Teilnehmer gezahlt wurde

Die Teilnahme am KJF-Sportwettbewerb im Vor-, im Abnahme- oder im Folgejahr ist Bestandteil der Stufe 2 (Ausnahmen sind mit dem Fachbereichsleiter abzuklären).

Die verschiedenen Prüfungsthemen sind:

•    Wasserwerfer (Monitor)
•    Brennen und Löschen
•    Schlauchkunde
•    Sichern und Anschlagen von Lasten
•    Wasserführende Armaturen
•    Knoten und Stiche
•    Wasserabgebende Armaturen
•    Feuerlöscher
•    Fahrzeug- und Gerätekunde
•    Brandklassen
•    Wasserentnahme
•    UVV + Schutzausrüstung
•    Aufbau Schaumangriff
•    Fahrzeugsicherung

 

Stufe 3

Der Anmeldeschluss für die Abnahme der Stufe 3 ist der 01.02. des abnehmenden Jahres.

Die Anmeldungen hierzu sind an den Fachbereichsleiter der KJF zu senden.
Der Abnahmetermin und -ort wird nach Eingang der Meldungen vom KJF-Ausschuss festgelegt.
Zeitraum der Abnahme ist der Herbst.

Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt die:
-    der Prüfling muss 15 Jahre alt sein oder älter. (Stichtag ist der 31.12. des Abnahmejahres)
-    mit Anmeldebogen Jugendflamme mit mind. zwei Themenarbeiten erfolgen
-    der originale Jugendfeuerwehrpasspass des Prüflings vorliegt
-    der Meldegebühr von 3,00 € je Teilnehmer gezahlt wurde

Eine der eingereichten Themenarbeit muss vom KJF-Fachbereichsleiter genehmigt werden. Die Rückmeldung erfolgt nach Meldeschluss und der darauffolgenden Sitzung des Kreisjugendfeuerwehrausschusses. Eine Wiederholung einer Themenarbeit ist erst wieder nach 3 Jahren erlaubt. Ausgenommen Sportabzeichen, Schwimmabzeichen oder ähnliche Abzeichen.