1. Sinn des City-Cup

Der City-Cup soll ein Wettbewerb der besten Gruppen/Staffeln sein, die sich für die Teilnahme qualifizieren müssen.
 
2. Umfang des City-Cup

Der City-Cup setzt sich aus dem Bundeswettbewerb und Teilen der Leistungsspange in der jeweils gültigen Fassung zusammen.
 
3. Ausrichtung des City-Cup

Die Meisterschaften müssen Feuerwehrcharakter haben. Der City-Cup besteht aus dem aktuellen A-Teil des Bundeswettbewerbes, dem B-Teil des Bundeswettbewerbes und der Schnelligkeitsübung aus der Leistungsspange.
 
4. Teilnehmer des City-Cup

4.1. Maßgeblich für die Qualifikation der Mannschaften und die Anzahl der zu entsendenden Gruppen/Staffeln ist die jeweilige Stadt-/Gemeindemeisterschaft sowie die dort erzielte Platzierung.
4.2. Bei „offenen Stadt-/Gemeindemeisterschaften“ können sich nur teilnehmende Mannschaften der ausrichtenden Stadt/Gemeinde qualifizieren.
4.3. Jede Jugendfeuerwehr kann sich nur einmal mit Gruppe und einmal mit Staffel qualifizieren, d.h. jede Jugendfeuerwehr kann nur mit einer Gruppe/Staffel am City-Cup teilnehmen (jedoch mit Gruppe UND Staffel wenn sich beide qualifiziert haben). Es dürfen sich auch gemischte Mannschaften aus mehreren Jugendfeuerwehren qualifizieren, über die Entsendung entscheidet der Stadt-/Gemeindejugendwart. Auch hierbei gilt, dass keine Jugendfeuerwehr in mehr als einer Gruppe/Staffel am City-Cup vertreten sein darf.
4.4. Wenn kein Qualifikationswettbewerb auf Stadt-/Gemeindeebene ausgetragen wird, dürfen Teilnehmer am City-Cup durch den Stadt-/Gemeindejugendwart bestimmt werden. Auch hierbei sind gemischte Mannschaften, welche sich z.B. aus der Vorbereitung zur Leistungsspange ergeben, zulässig. Diese Gruppe/Staffel muss jedoch an einem nach den Regeln des Bundeswettbewerbes durchgeführten Wettbewerb teilgenommen haben.
4.5. Die Anzahl der zu entsendenden Mannschaften ist wie folgt (Gruppe UND Staffel):  
- 1 Mannschaft bei bis zu 3 Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (<= 3)  
- 2 Mannschaften bei bis zu 8 Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (4-8)  
- 3 Mannschaften bei 9 oder mehr Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (>=9)  
- der Titelverteidiger ist grundsätzlich ohne Qualifikation startberechtigt
4.6. Gemischte Mannschaften mit Jugendfeuerwehren aus mehreren Kommunen sind nicht zulässig.
4.7. Qualifiziert ist ebenfalls der Kreismeister Gruppe UND Staffel sowie Mädchenkreismeister (wenn >= 3 Mädchenmannschaften) der Wetterau.
 
5. Gastmannschaften

Die Teilnahme von Gastmannschaften aus anderen Landkreisen ist zulässig. Für die Gastmannschaften gilt der gleiche Qualifikationsmodus wie für Mannschaften aus dem Wetteraukreis.
 
6. Austragungstermin

Der früheste Austragungstermin für den City-Cup ist das erste Wochenende nach der letzen bei der Kreisjugendfeuerwehr gemeldeten Stadt-/Gemeindemeisterschaft im Wetteraukreis. (Anmeldungen der Stadt-/Gemeindemeisterschaft muss der Kreisjugendfeuerwehr bis 01.April des laufenden Jahres vorliegen.)
 
7. Austragungsort

Der Austragungsort wird am Kreisjugendfeuerwehrtag für das folgende Jahr durch Abstimmung vergeben. Bewerbungen sind der Kreisjugendfeuerwehr rechtzeitig mitzuteilen.
 
8. Meldung

Nach jeder Stadt-/Gemeindemeisterschaft haben die Stadt-/Gemeindejugendwarte die qualifizierten Mannschaften sowie eine Siegerliste ihrer Meisterschaft schriftlich an die Kreisjugendfeuerwehr zu melden. Kann eine qualifizierte Gruppe/Staffel am Wettbewerbstag nicht teilnehmen, kann der Stadt-/ Gemeindejugendwart die bei der durchgeführten Stadt-/Gemeindemeisterschaft nächstplatzierten Mannschaft nachmelden und entsenden.
 
9. Bewertung

Die Bewertung erfolgt nach den jeweils gültigen Ausschreibungen und Wertungsrichtlinien.
 
10. Platzierung

Nur teilnehmenden Gruppen/Staffeln aus dem Wetteraukreis können sich platzieren. Für Gastmannschaften gilt, sie bekommen nur die erreichte Punktzahl mitgeteilt und werden bei der Siegerehrung separat aufgeführt. Die Staffel wird separat gewertet.
 
11. Sieger des City-Cup

Für die Plätze und Pokale werden nur die Gruppen/Staffeln aus dem Wetteraukreis in der Wertung berücksichtigt. Der Wanderpokal ist der Pokal für die beste Gruppe aus dem Wetteraukreis (Staffel wenn Wanderpokal vorhanden).