25.03.2011 – Versicherungsschutz bereits ab dem sechsten Lebensjahr

rwi – Die nachfolgende Meldung ist in Fachkreisen schon seit einiger Zeit bekannt. Trotzdem machen wir noch einmal auf den Versicherungsschutz der Kinderfeuerwehren durch die Unfallkasse Hessen (UKH) aufmerksam.

Der Hessische Landtag hat am 15. November 2007 das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) geändert.  

Der Hintergrund

Die Nachwuchsprobleme bei den Freiwilligen Feuerwehren rühren unter anderem auch daher, dass bisher Kinder erst mit zehn Jahren in den Jugendfeuerwehren aktiv werden durften. In diesem Alter haben sich aber viele Kinder bereits an andere Vereine oder Organisationen gebunden und gehen so den Freiwilligen Feuerwehren als mögliche Nachwuchskräfte verloren. Erfahrungsgemäß bleiben die Kinder den Freiwilligen Feuerwehren auch in der Jugend und als Erwachsene verbunden, wenn sie möglichst frühzeitig an deren Aufgaben herangeführt werden.

Zwar gab es auch früher schon Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Diese waren jedoch bislang nicht in den umfassenden gesetzlichen Unfallschutz einbezogen.

Die Lösung

Die Ergänzung (Absatz 3) in § 8 HBKG lässt nun zu, dass Kinder im Alter vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr in Kindergruppen an die Aufgaben und Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehren herangeführt werden. Der Gesetzestext lautet nun:

§ 8 Jugendfeuerwehren, Kindergruppen
  Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Jugendfeuerwehren gebildet werden. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Als Leiterin oder Leiter einer Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart) darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und die Befähigung hat.
  Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an den für sie angesetzten Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Sie dürfen nicht zum Einsatzdienst herangezogen werden.
  Zur Nachwuchsgewinnung können bei den Freiwilligen Feuerwehren für Kinder vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres Kindergruppen gebildet werden.