Die bestehende FwDV 3 wurde um den Teil Technische Hilfeleistung ergänzt.

Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat auf der 21. Sitzung am 20. und 21.02.2008 in Kassel die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungs-einsatz“ genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.

Die FwDV3 „Einheiten im Löscheinsatz“ (Stand: 2005) wird durch die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 TH (FwDV 3 TH) „Einheiten im Hilfeleistungseinsatz“ ergänzt. Bei der FwDV 3 TH handelt es sich um keine eigenständige Feuerwehr-Dienstvorschrift, sondern sie ergänzt als neues Kapitel 7 „Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz“ die bisherige FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“.

Die neue FwDV 3 ersetzt die bisherigen Feuerwehr-Dienstvorschriften 3 und 13/1 und tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.

Quelle: Hessische Landesfeuerwehrschule, www.hlfs.de