08.05.2022 - Kreisbrandinspektor Lars Henrich im Interview

Wetteraukreis - Raus aus dem Homeoffice, zurück ins Büro. Ob das Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Wetterauer Feuerwehren hat, wie hoch der Nachholbedarf in der Ausbildung ist und welche positiven Aspekte er Corona abgewinnen kann, berichtet Kreisbrandinspektor Lars Henrich im Interview.

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Weniger Übungen und Lehrgänge: Die Feuerwehren haben während der Pandemie zwar Online-Plattformen zum Aus- und Fortbilden aufgebaut. Trotzdem ist einiges nachzuholen, wie Kreisbrandinspektor Lars Henrich deutlich macht.
© DPA Deutsche Presseagentur

Für viele Arbeitnehmer geht es nach zwei Jahren Pandemie wieder zurück ins Büro. Machen Sie sich Sorgen um die Tagesalarmbereitschaft der Wetterauer Feuerwehren?
Nein. Die Homeoffice-Regelung der letzten Monate unterstützte zwar die Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Einsatzkräften in den kommunalen Feuerwehren. Doch ist zu bedenken, dass die Feuerwehren der 25 Kommunen im Wetteraukreis mit ihren 3800 Einsatzkräften vor der Pandemie ebenfalls einsatz- und leistungsfähig waren. Wir kehren aktuell also zu einer bekannten Situation zurück.

Wird Corona die Entwicklung verstärken, dass sich immer mehr Stadt- oder Ortsteilfeuerwehren zusammenschließen?
Eher als Corona ist zu erwähnen, dass die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme des verantwortungsvollen Ehrenamtes zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei den Einwohnern nicht präsent ist. Aus Sicht der Feuerwehren ist aber positiv zu erwähnen, dass der befürchtete Rückgang von Mitgliedern, sowohl in den Einsatzabteilungen als auch in den Jugend- und Kinderfeuerwehren, nicht eingetreten ist.

Gibt es Größenvorschriften, ab wann Feuerwehren gehalten sind, sich zusammenzuschließen?
Eine Vorgabe zur Fusion von Feuerwehren gibt es nicht. Die Aufstellung einer kommunalen Feuerwehr richtet sich nach mehreren rechtlichen Grundlagen, wie die Feuerwehrorganisationsverordnung, dem Bedarfs- und Entwicklungsplan der Kommune inklusive Bewertung der vorhandenen Risiken und Gefährdungen. Die Leistungs- und Einsatzfähigkeit einer Feuerwehr ist dann immer im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten. Wichtig ist, eine Zukunftsentwicklung im Auge zu haben.

Wie läuft es konkret ab, wenn es tagsüber z. B. in einem Wohnhaus in Ilbenstadt brennt? Aus welchem Umkreis werden Einsatzkräfte alarmiert?
Grundsätzlich wird die Alarm- und Ausrückeordnung der kommunalen Feuerwehren nach der personellen und materiellen Ausstattung vorgeplant und in der Zentralen Leitstelle des Wetteraukreises hinterlegt. Der Umfang der Alarmierung – begrenzt auf eine Kommune – wird auf Grundlage des vorhandenen Personals durchgeführt. Dies wird in den kommunalen Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplänen ausgearbeitet, die die Arbeitsplätze der Feuerwehrangehörigen berücksichtigen, den Wohnort, die Erreichbarkeiten der Feuerwehrhäuser usw. Sofern das notwendige Personal nicht in voller Stärke planbar vorhanden ist, wird bereits in der Vorplanung die parallele Alarmierung von weiteren Stadt- oder Ortsteilfeuerwehren vorgesehen. Wie viel Personal und Material notwendig ist, richtet sich nach dem gemeldeten Schadensereignis. Bei einem Mülltonnenbrand reicht ein Fahrzeug mit Wasser aus, beim Vollbrand eines Wohnhauses ist der Umfang größer.

Woher wissen Sie, wie viele Einsatzkräfte in jedem Ort verfügbar sind? Gibt es Erfahrungswerte, Durchschnittswerte, oder meldet man sich bei seiner Wehr an- oder abwesend?
Die Verfügbarkeit von Einsatzkräften wird in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen ausgearbeitet und festgeschrieben. Außerdem kommt immer mehr elektronische Unterstützung zum Einsatz. So können z. B. Einsatzkräfte über spezielle Apps ihre Verfügbarkeiten aktuell darstellen.

In welchen Branchen ist die Bereitschaft am höchsten, seine Mitarbeiter für Einsätze freizustellen? Wird dies in irgendeiner Art finanziell entschädigt?
Die Freistellung bei Einsätzen mit Menschen in Gefahr ist immer unproblematisch, ebenso bei größeren Bränden von Objekten, z. B. einem Wohnhaus. Die Arbeitgeber sind gesetzlich zur Freistellung verpflichtet, bekommen hierfür vom Träger der Feuerwehr – den Kommunen – den Lohnausfall ihres Mitarbeiters erstattet. In der Regel ist es ein Miteinander zwischen Kommunen, Einsatzkräften und Firmen. Arbeitgeber profitieren durch das Fachwissen der Feuerwehrangehörigen auch in ihrem Betrieb. Denn diese können ggf. im betrieblichen Brandschutz unterstützen.

Gibt es im Wetteraukreis nachahmenswerte Beispiele der Mitgliederwerbung?
Alle Kommunen sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten sehr aktiv. Dies erfolgt durch Präsenz (außerhalb der Pandemie) bei Veranstaltungen, durch Brandschutzerziehung, Aufklärung, aber auch in den sozialen Netzwerken. So konnte der landesweite Mitgliederrückgang im Wetteraukreis grundlegend reduziert werden.

Das Ehrenamt Feuerwehr ist zeitlich schlecht planbar. Gibt es dennoch einen Richtwert, wie viele Stunden pro Woche jemand zur Verfügung stehen sollte?
Es kommt immer auf die Aufgabenbereiche an. Durch die geplanten Übungs- und Ausbildungsdienste kann dies von zwei Stunden bis zu vier bis sechs Stunden bei Führungskräften kommen. Hier sind die unvorhersehbaren Einsätze nicht mit eingerechnet.

Wegen der Pandemie gab es weniger Übungen und Fortbildungen. Wie hoch ist der Nachholbedarf?
Der Nachholbedarf im Bereich Ausbildung – bei Lehrgängen und Fortbildungen – ist schon erheblich. Das arbeiten wir derzeit auf und planen, durch zusätzliche Veranstaltungen bis zum Jahresende einen Stand zu erreichen, der annähernd dem vor der Pandemie entspricht.

Gibt es auch positive Dinge, die Sie der Pandemie abgewinnen können? Etwas, das ohne Corona nie so weit gediehen wäre?
Ja, die schnelle und innovative Umstellung der Ausbildungsmethoden. In kürzester Zeit wurden Ausbildungs- und Lernplattformen im Online-Bereich erarbeitet, erstellt und umgesetzt. Das hätte in »normaler« Zeit viel länger gedauert. Die Feuerwehren verfügen nun auf allen Ebenen – von der Landesfeuerwehrschule über den Landkreis bis zu den Kommunen – über die Möglichkeit von Ausbildungs- und Fortbildungsplattformen.

Quelle: WZ online vom 08.05.2022

20200528 KBI HenrichINFO: Kreisbrandinspektor
Der Kreisbrandinspektor (KBI) hat vor allem diese Aufgaben:

  • Beratung des Kreisausschusses und der Kommunen
  • Erstellen von überörtlichen Einsatzplänen
  • Organisation gemeinsamer Aus- und Fortbildungen
  • Brandschutzerziehung
  • Mitarbeit in Fachgremien auf Landes- und Bezirksebene

Zudem ist er für den Landrat als Brandschutzaufsichtsdienst tätig:

  • Überprüfen von Leistungsstandards und Einsatzbereitschaft
  • Stellungnahme zu grundlegenden, organisatorischen Fragen, Neubau von Feuerwehrhäusern und Fahrzeuganschaffungen

Der KBI ist weisungsbefugt und berechtigt, jederzeit die technische Einsatzleitung zu übernehmen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem KBI sechs Kreisbrandmeister zur Seite.