18.06.2009 – Ersthelfer sind rechtlich gut abgesichert – wenn sie helfen

Erste Hilfe am Unfallort ist für viele Verkehrsteilnehmer ein mit Angst besetztes Thema. Der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ im Rahmen des Führerscheinerwerbs liegt oft lange zurück. Deswegen befürchten manche potenziellen Helfer, etwas falsch zu machen und dafür nachher auch noch gerade stehen zu müssen. Wegschauen und weiterfahren ist daher oft die impulsive Reaktion. Das ist jedoch falsch und unbegründet. Ersthelfer können Leben retten.
Durch eine „falsche“ Erste-Hilfe ist noch niemand gestorben, aber viele durch eine unterlassene Hilfe, betont der Notfallmediziner Prof.Dr. Peter Sefrin vom DVR. Der Ersthelfer erhält alle erlittenen Sach- und Körperschäden voll ersetzt, die durch den Einsatz für andere an ihrem eigenen Auto, ihrer Kleidung oder ihrer Gesundheit entstehen. Nur bei ganz grober Fahrlässigkeit oder böswilligem Vorsatz könnten Ersthelfer überhaupt juristisch belangt werden. „So ein Fall ist mir aus der Praxis allerdings nicht bekannt“, meint Joachim Berger vom für Erste Hilfe zuständigen Referat der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hilfeleistung ist eine Bürgerpflicht, die auch im Strafgesetzbuch (§ 323c) verankert ist. Denn nicht der Ersthelfer muss mit juristischen Folgen rechnen, sondern, wer die gebotene Hilfeleistung unterlässt, „obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten“ ist.

Jeder kann besonnen und umsichtig handeln
Ersthelfer sollten einen kühlen Kopf bewahren, die Unfallstelle sichern und den Notruf 112 verständigen sowie die Polizei über die Rufnummer 110 alarmieren. Sie sollten sich zuerst um Verletzte kümmern, sie ansprechen und warm halten, in eine stabile Seitenlage bringen sofern sie bewusstlos sind oder wenn nötig lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen. Dafür sollte man den Kurs aus der Fahrschulzeit unbedingt einmal auffrischen! Z. B durch einen Erste-Hilfe Kurs oder ein Erste-Hilfe Training. Platz- und Schnittwunden sollten mit Hilfe des Materials aus dem Verbandskasten bedeckt werden. Wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind, sollten Helfer am Unfallort hinter der Leitplanke auf das Eintreffen der Polizei warten und sich als Zeugen zur Verfügung stellen.

Die rechtliche Situation
„Wer Erste Hilfe leistet, bekommt alle Gesundheitsschäden, die ihm dabei entstehen können, von der örtlich zuständigen Unfallkasse ersetzt. Bei Sachschäden zum Beispiel an der Kleidung oder an dem Fahrzeug des Ersthelfers kann die Regulierung schon etwas komplizierter sein, bis die Zuständigkeit geklärt ist“, erläutert Joachim Berger. Das hängt davon ab, ob das Unfallopfer und der Ersthelfer privat oder auf dem Weg zur Arbeit oder auf einer Dienstreise unterwegs sind und wie sie selbst versichert sind. Generell gilt: „Keiner wird auf dem Schaden sitzen bleiben, der ihm beim Leisten der Ersten Hilfe entsteht.“ Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind sehr umfangreich: Je nach Art der eigenen Verletzung, die man sich beim Helfen zuzieht, hat man Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung, Verletzten- bzw. Übergangsgeld, besondere Unterstützung, Berufshilfe oder Verletztenrente. Kommt man beim Versuch, anderen zu helfen, selbst zu Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Rente und Sterbegeld.

Alle Informationen kompakt in einer Broschüre
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat in einer neu aufgelegten Broschüre (www.dguv.de/inhalt/medien/bestellung/documents/erstehilfe.pdf) alle Fakten zum rechtlichen Rahmen von Ersthilfe am Unfallort aktualisiert und allgemeinverständlich zusammengefasst. In Zweifelsfragen kann man sich auch an die Unfallkasse des Bundes, Wesererstraße 47, 26382 Wilhelmshaven wenden (Tel.: 04421 407-0). Im Internet findet man unter www.bg-qseh.de eine Liste mit Ansprechpartnern und ermächtigten Ausbildungsstellen für Erste-Hilfe-Lehrgänge.

Ansprechpartnerin:
Marion Pieper-Nagel
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Beueler Bahnhofsplatz 16
D-53222 Bonn
Tel.: 0228 40001 0
Fax: 0228 40001 15
E-Mail:

Quelle: Unfallkasse Hessen, Newsletter Ausgabe Nr. 6/2009