27.10.2009 – rwi – Der LFV Hessen weist in einer aktuellen Mitteilung auf die widerrechtliche Nutzung von Markenzeichen hin.Manche Einsatzkräfte kennzeichnen ihren Helm oder Einsatzkleidung mit dem sogenannten "Star of Life" (sechstrahliger blauer Stern mit dem Äskulapstab in der Mitte). Es handelt sich dabei um ein geschütztes Zeichen! Der BKS nutzt diesen Stern als Erkennungszeichen.

Auf der Internetseite www.bks-rettungsdienst.de ist folgendes zu lesen:

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"Star of Life"

 
Aus aktuellem Anlass verweisen wir ausdrücklich darauf, dass der BKS-Stern (Star of Life), ein seit über 15 Jahren geschütztes Waren- und Markenzeichen des BKS- Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. ist.

Die widerrechtliche Nutzung unseres Markenzeichens wird juristisch verfolgt und kann unter Umständen eine teure Angelegenheit werden.

 

Wir warnen ausdrücklich vor diesem widerrechtlichen Verhalten.