Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Rettungsmaßnahmen und die aktive Mitwirkung  im Katastrophenschutz zählen zu den wichtigsten Einsatzbereichen der freiwilligen Feuerwehren.

Mehr als eine Million Frauen und Männer engagieren sich bundesweit in den Feuerwehren freiwillig für die Allgemeinheit. Aus diesem Grund hat der Staat sie in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Alle Feuerwehrangehörigen haben damit, wenn sie einen Arbeitsunfall im Feuerwehrdienst erleiden, einen Rechtanspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. In Hessen ist die UKH die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Feuerwehrleute. Die UKH erbringt über die gesetzlichen Leistungen hinaus zusätzliche Mehrleistungen für besondere Personenkreise. Um die finanzielle Absicherung im Falle eines Unfalls als Feuerwehrangehöriger zu optimieren, erhöht die UKH ihre Mehrleistungen deutlich ab 1. Januar 2011.

Weitere Infos auf der Internetseite der Unfallkasse Hessen ...
PDF-Datei "Mehrleistungen der Unfallkasse Hessen"