21.09.2025 - Wetteraukreis - Zur Nachbesetzung ist im Wetteraukreis zum 01.01.2026 die Stelle einer ehrenamtlichen Kreisbrandmeisterin bzw. eines ehrenamtlichen Kreisbrandmeisters zur Unterstützung und Mitarbeit neu zu besetzen.
Die Ernennung als Kreisbrandmeister/in erfolgt im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von fünf Jahren.
Es wird eine Dienst- und Reisekostenaufwandsentschädigung gemäß der hessischen Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung gewährt.
Aufgabenprofil:
- Zusammenarbeit mit den Leitern der Feuerwehren, dem Kreisfeuerwehrverband und den Hilfsorganisationen
- Mitarbeit, Koordination und Leitung (nach Weisung) von Arbeitsgruppen
- repräsentative Aufgaben
- Mitarbeit im Katastrophenschutzstab des Wetteraukreises
- Mitarbeit in der Verbandstätigkeit des Kreisfeuerwehrverband Wetterau
- Unterstützung des Kreisbrandinspektors bei der Wahrnehmung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe
- Wahrnehmung des Brandschutzaufsichtsdienstes im Einsatzdienst nach Dienstplan
Aufgabenschwerpunkte:
- Unterstützung des Kreisbrandinspektors im Bereich der Aus- und Fortbildung auf Kreisebene
- Mitwirkung bei Planung, Organisation und Durchführung von Ausbildungslehrgängen und Fortbildungen auf Kreisebene in Zusammenarbeit
mit der hauptamtlichen Sachbearbeitung innerhalb der Fachstelle
- Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Kreisausbilderinnen und Kreisausbilder
- Ansprechpartner für die Sprecherinnen und Sprecher der Ausbildungssparten sowie für die Kreisausbilderinnen und Kreisausbilder
- Weiterentwicklung innovativer Ausbildungskonzepte
Anforderungsprofil:
- Feuerwehrdiensttauglichkeit G 26.3
- Aktive Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr des Wetteraukreises
- Wohnsitz im Wetteraukreis
- Mindestens 10 Jahre Führungserfahrung als Führungskraft im Einsatzdienst mindestens als Zugführer
- Gute Kenntnisse über die Strukturen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Wetteraukreis
- Führungsfähigkeiten in Form von sozialer, methodischer und fachlicher Kompetenz
- Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und eine ausgeprägte Teamfähigkeit
- Überdurchschnittliches Engagement und die Bereitschaft zur Übernahme von Dienstbereitschaften und Terminen (auch an Wochenenden und an Feiertagen)
- Im Interesse einer verlässlichen Verfügbarkeit muss zudem sichergestellt sein, dass die beschriebene Aufgabenwahrnehmung durch das unmittelbare Umfeld befürwortet und unterstützt wird
- Führerscheinklasse B
Ausbildungsqualifikationen:
Folgende Feuerwehr-Fachlehrgänge sind bereits bei der Bewerbung nachzuweisen:
- mind. fachliche Ausbildung nach HBKG und Regelungen des Wetteraukreises zum/zur Kreisbrandmeister/in bzw. nach zum/zur Stadt- oder
Gemeindebrandinspektor
- Erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Kreisausbilder" in einer Ausbildungssparte
Folgende Fachlehrgänge sollen innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden, sofern diese nicht bereits vorhanden sind:
- Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit"
- Lehrgang „Praxismodul GABC-Einsatz“
- Lehrgang „Grundmodul GABC-Führen“
Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist beabsichtigt ein Initiativgespräch durchzuführen.
Hierbei stehen u.a. die sozialen, methodischen und fachlichen Kompetenzen im Fokus.
Die Interessenbekundung richten Sie bitte per Mail an:
Text: Lars Henrich, Kreisbrandinspektor Wetteraukreis