12.06.2013 - Wetterauer Führungskräfte wieder zurückgekehrt - Keine weiteren Helfer inSachsen nötig
Wetteraukreis (rin). Der Führungsstab des Katastrophenschutzes des Wetteraukreises ist am Dienstagabend vorzeitig von seinem Hochwassereinsatz in Dresden zurückgekehrt. Am Samstag waren die Einsatzkräfte in die sächsische Hauptstadt aufgebrochen, um Einheiten des Hochtaunuskreises abzulösen (der Kreis-Anzeiger berichtete). „Das Land Sachsen benötigt uns nicht mehr, daher hat unser Führungsstab heute Mittag die Arbeit eingestellt. Sobald alle hessischen Einsatzkräfte auf dem Heimweg sind, packen auch unsere Leute zusammen und fahren nach Hause“, teilte Kreisbrandinspektor Otfried Hartmann am Dienstag mit.
Da auch der Voralarm zurückgezogen wurde, sind heute Morgen entgegen bisheriger Planungen keine weiteren Feuerwehrleute aus der Wetterau gen Osten aufgebrochen. Der Einsatzbefehl für die weiteren drei Löschzüge mit rund 80 Feuerwehrleuten, die in Richtung Dresden starten sollten, wurde gestoppt. Nach Einschätzung des sächsischen Führungsstabs besteht kein Bedarf mehr an weiteren Kräften in Sachsen.
Ursprünglich sollte der Führungsstab erst am Donnerstag die Heimreise antreten, doch die Aussage aus dem sächsischen Innenministerium sei gewesen: „Die Flut geht zurück und wir kriegen das jetzt mit den eigenen Kräften geregelt.“ Die Feuerwehren aus dem übrigen Sachsen könnten die Aufräumarbeiten jetzt bewältigten.
Zu aufgekommener Kritik an der Koordination der Einsatzkräfte durch die sächsischen Behörden äußerte sich Hartmann zurückhaltend. Es habe besonders am Anfang Probleme gegeben. Zwar seien die hessischen Einsatzkräfte dringend gebraucht, aber nicht eingesetzt worden. Erst nach einem Appell an das sächsische Innenministerium habe sich die Lage verbessert. Auch nach dem Rückgang des Hochwassers gebe es noch genug Arbeit, doch könnten nun durchaus auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle spielen. Denn: Die Feuerwehrleute aus Hessen seien von ihren Arbeitgebern zwar freigestellt worden, doch den Lohnausfall müsse das Land Sachsen tragen.
Quelle: Kreis-Anzeiger online vom 12.06.2013