11.10.2013 – Ein Merkblatt der Unfallkasse Hessen zum Transport von Kindern in Feuerwehrfahrzeugen

Kinder dürfen in Feuerwehrfahrzeugen nur mitfahren, wenn sie mit geeigneten Rückhaltesystemen gesichert sind. Häufige Besucher der Feuerwehren sind Kindergartengruppen und Grundschulklassen. Absolutes Highlight bei solchen Besuchen ist eine Fahrt im „Feuerwehrauto“.

Auch bei Feuerwehrfesten und an "Tagen der offenen Tür" ist der Höhepunkt für alle Kinder, einmal im Feuerwehrfahrzeug herum zu klettern und sie strahlen vor Begeisterung, wenn sie dann auch noch mitfahren dürfen.

Kinder, die Mitglied der Jugendfeuerwehr und der "Bambini-Feuerwehr" sind, fahren natürlich in Einsatzfahrzeugen mit.

Aber - auch im Feuerwehrfahrzeug gilt: Kinder im Fahrzeug richtig sichern!
20131011_UKH_Merkblatt_6d24767a67Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitfahren, wenn sie ein "amtlich genehmigtes" und für sie geeignetes Rückhaltesystem benutzen.

Seit April 2008 sind nur noch Kindersitze zugelassen, die mit der Europäischen Prüfnorm (ECE-Norm 44-03 oder 44-04) gekennzeichnet sind, erkennbar am orangefarbenen Etikett, das am Sitz angebracht ist. Ältere Sitze mit der Norm ECE 44-02 oder 44-01 dürfen nicht mehr verwendet werden.

Für Kindersitze ist nicht das Alter ausschlaggebend, sondern auch die Körpergröße und das Körpergewicht. Daher sind die Systeme in Gruppen unterteilt, die von 0, 0+, I, II und III bestimmte Gewichtsgruppen abdecken.

Eine Möglichkeit, Kindern die Mitfahrt im Feuerwehrfahrzeug zu erlauben, ist das Mitbringen von Kindersitzen zum Besuchstermin.

Die Kinder einer Besuchsgruppe sind meistens im gleichen Alter. Körpergröße und -gewicht weichen daher in der Regel nur geringfügig voneinander ab. Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehrkräfte können vor dem Besuch bei der Feuerwehr die Eltern der Kinder bitten, eine entsprechende Anzahl von Sitzen für die Fahrt mit dem Feuerwehrfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Die Feuerwehr kann natürlich auch selbst Kindersitze besorgen. In beiden Fällen ist auf Eignung und sachgerechten Einbau zu achten.

Dürfen Kinder in älteren Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt mitfahren?
Viele freiwillige Feuerwehren im Land haben ältere Fahrzeuge im Einsatz, die zum Teil nicht mit Gurten ausgerüstet sind.
Hier gilt:
Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind während der Fahrt, auf dem Rücksitz sitzen. Kinder unter 3 Jahren dürfen in solchen Fahrzeugen nicht befördert werden.

Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?
Grundsätzlich stehen Kinder, die Mitglied der Jugendfeuerwehr und der "Bambini-Feuerwehr" sind, auch während einer Mitfahrt im Feuerwehrfahrzeug unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Unfallkasse Hessen. Dies gilt ebenfalls für alle Kinder, die während ihres Kindertagesstätten- und Schulbesuchs, die Freiwilligen Feuerwehren besuchen.

Für Besucher-Kinder, die z. B. an "Tagen der offenen Tür" kommen, gilt das nicht. Es ist zu prüfen, ob die Kfz-Haftpflichtversicherung des Trägers bei Mitnahme von "feuerwehrfremden Personen" Entschädigungsleistungen einschließt.

Was kann man für die Sicherheit noch tun?
Eine Mitfahrt in einem "Feuerwehrauto" hinterlässt bei den Kindern einen bleibenden Eindruck und ist für die Feuerwehr eine Werbemaßnahme, die auch bei den Eltern und im Umfeld der Kinder weiterwirkt.
Damit diese positive Wirkung nicht durch einen Unfall getrübt wird, sollten zusätzlich zur richtigen Sicherung der Kinder im Fahrzeug folgende Punkte beachtet werden:

  • Nur besonnene Fahrer einsetzen!
  • Vor der Fahrt die Sicherung der Kinder überprüfen!
  • Defensiv fahren!
  • Mindestens eine zusätzliche Aufsichtsperson für die Kinder mitnehmen, damit der Fahrer sich ganz auf den Verkehr konzentrieren kann!
  • Ein- und Ausstiegshilfen bereitstellen!
  • Nach Beendigung der Fahrt das Fahrzeug beaufsichtigen, damit die Kinder, die ihre Scheu verloren haben, nicht wieder einsteigen!

Weitere ausführliche Informationen zu Kindersitzen und die richtige Handhabung finden Sie unter:
www.aktion-autokindersitz.de/images/Geschnallt_DVR.pdf

Hier zum Download des Merkblattes der UKH:
Mitfahren im Feuerwehrfahrzeug? Na klar – aber sicher!