15.10.2013 – Die neu eingeführte Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 510 HE „Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen“ regelt erstmals landeseinheitlich die Messung und Probenahme von Gefahrstoffen.

Sie gilt als Ergänzung und Präzisierung der bestehenden Regelungen des Bundes für den Einsatz der ABC-Erkundungskraftwagen und deren Ausstattung. Auch die seitherige Mess- und Probenahmeanweisung für die Strahlenspürtrupps ist in aktualisierter Form Bestandteil der KatSDV 510 HE. Wie bereits aus dem Namen hervorgeht und auch in Abschnitt 111 verdeutlicht wird, gilt diese Dienstvorschrift verbindlich für die Einheiten des Katastrophenschutzes. Den sonstigen Einheiten (z.B. kommunalen Feuerwehren) wird die Anwendung empfohlen.


Link zum Download KatSDV 510 HE und Anlagen in der Infothek des HMdIS