Handy-Notrufe sind künftig nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Damit soll dem zunehmende Missbrauch der Notruf-Funktion begenet werden. 

von Axel Postinett

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Künftig ist eine betriebsbereite SIM-Karte Voraussetzung für einen Notruf. Quelle: dpa
 

DÜSSELDORF. Notrufe per Handy sind ab 1. Juli nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Dann tritt in Deutschland eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin.

Der zunehmende Missbrauch der Notrufnummer, ob aus Scherz, Irrtum oder mit Vorsatz, habe nach Angaben der Bitkom zu dieser gesetzlichen Änderung geführt. Weil die Täter nur schwer zu ermitteln sind, wurden die Notruf-Möglichkeiten kurzerhand eingeschränkt. Ab Juli dürfen die Mobilfunknetzbetreiber nur noch Notrufe zustellen, die von Handys mit betriebsbereiter SIM-Karte eingehen.

Der Missbrauch des europaweiten Notrufs (112) ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Der Täter muss außerdem für mögliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen. Mit der Einführung der SIM-Kartenpflicht können die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Schließlich wird die Rufnummer immer an die Notrufleitstelle übermittelt, selbst wenn die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist.

Die Rückverfolgung und Zuordnung eines Anrufs ist auch bei Prepaid-Karten möglich. Nutzer von Prepaid-Karten sollten sich jetzt unbedingt regelmäßig vergewissern, ob ihre Karte bei längerer Nichtnutzung ohne sein Wissen automatisch vom Provider deaktiviert wurde. Sonst steht der Handy-Besitzer im Notfall ohne Notruf-Funktion da.

Quelle: Handelsblatt online