11.09.2009 - Unfallversicherungsschutz bundesweit kaum vergleichbar

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Quelle dieses Beitrags ist "FUG-DIALOG - Informationen der Feuerwehr-Unfallkassen" Ausgabe: September 2009

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zwischen Flensburg und Passau ist kaum oder nur schwerlich miteinander zu vergleichen. Ein Blick auf andere Personengruppen in der gesetzlichen Unfallversicherung zeigt jedoch, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ganz gut dastehen. Ihr Engagement wird von den Unfallversicherungsträgern als kommunale Einrichtungen honoriert. Dies ist das Ergebnis einer Erhebung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die zu Jahresbeginn 2009 gestartet worden war und deren Ergebnisse jetzt in einer "Beta-Version" vorliegen. FUK-DIALOG durfte schon mal einen Blick auf die Daten riskieren.

20090911_fuk-dialogWie nicht anders zu erwarten, haben sich die Ahnungen nach Auswertung der Erhebungsbogen bestätigt: Einerseits gibt es in 16 Bundesländern bei einer entsprechenden Anzahl von Selbstverwaltungen und Aufsichtsbehörden keine einheitlichen Geldleistungen; andererseits stehen die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über alles betrachtetet ganz gut da und sind offensichtlich mit der Versorgung in ihren Ländern zufrieden. Was nicht heißen soll, dass es von Land zu Land Verbesserungsbedarf gäbe.

Unterschiede bei SGB-Leistungen
Obwohl das Sozialgesetzbuch (SGB) ein Bundesgesetz ist, gibt es in Teilbereichen Unterschiede in Umfang und Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies insbesondere dort, wo der Gesetzgeber der Selbstverwaltung einen Spielraum über die Satzung eingeräumt hat. Beispielsweise beim Mindest- und Höchst-Jahresarbeits-verdienst (JAV) nach § 85 SGB VII, der für die Höhe der Versicherten- und Hinterbliebenenrenten von wesentlicher Bedeutung ist.

Weil die Versichertenrente in der Regel nach dem individuellen Arbeitseinkommen im Jahr vor dem Unfall (JAV) und dem Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) errechnet wird, ist es für Geringverdiener mit einem JAV von 13.600 € schon hilfreich, wenn die Rente mindestens nach einem fiktiven Mindest-JAV von 25.620 € berechnet wird. Die größte ermittelte Differenz würde bei der Mehrzahl der Renten (20 % / 30 % MdE) monatlich 176 / 264 € betragen.

Auch für die berühmten "Besserverdiener" werden von Land zu Land unterschiedliche Korsettstangen eingezogen. Den niedrigsten Höchst-JAV hat der DFV in Brandenburg mit 64.050 € ermittelt. Hier stellt sich schon aus verbandspolitischen Überlegungen die Frage, ob dies mit dem Werben um neue und qualifizierte Feuerwehrleute zu vereinbaren ist.

 

Bezugsgrößen 2009
(gesetzlich geregelt nach § 18 SGB IV)
West = 30.240 € jährlich
Ost = 25.620 € jährlich

Mindestpflegegeld 2009
(gesetzlich geregelt nach § 44 SGB IV)
West = 307 € monatlich
Ost = 269 € monatlich

Satzungsrecht
Die Selbstverwaltungen der Unfallversicherungsträger können über die Satzung die Höhe des Mindest- und des Höchst-Jahresarbeitsverdienstes sowie Art und Umfang der Mehrleistungen nach § 94 SGB VII regeln.

Weiter Unterschiede in Ost und West
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ie alljährlich von der Bundesregierung festgesetzte Bezugsgröße nach § 18 SGB IV orientiert, sich an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen und teilt weiter in Ost (25.620 €) und West (30.240 €). Allein beim Mindest-JAV, der ja den Lebensstandard
Die alljährlich von der Bundesregierung festgesetzte Bezugsgröße nach § 18 SGB IV orientiert, sich an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen und teilt weiter in Ost (25.620 €) und West (30.240 €). Allein beim Mindest-JAV, der ja den Lebensstandard (mit) sichern soll: kann es zu Differenzen von 2.772 € bis 14.868 € zwischen den Unfallversicherungsträgern kommen. Auch wenn dies nur die Rechengrößen darstellen, von denen die Renten abgeleitet werden, können die Unterschiede mehr als 800 € monatlich betragen.

Mehr für ehrenamtlichen Einsatz
Für ehrenamtliches Engagement und gefahrvollen Einsatz sieht der Gesetzgeber vor, dass die Unfallversicherungsträger über die Satzung "Mehrleistungen" (§ 94 SGB VII) gewähren können. Hier trennt sich dann die Spreu vom Weizen. Spätestens bei den einmaligen Kapitalzahlungen an die verletzten Versicherten oder deren Hinterbliebene zeigt sich, wie nah die Selbstverwaltung mit der Freiwilligen Feuerwehr verbunden ist. Hier geht es nicht um die Sicherung der Grundversorgung, sondern um das Honorieren einer freiwilligen, gefahrgeneigten Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Hier zählt auch nicht der erste Blick auf eine vergleichbare Zahl. Auch bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand zählt der Blick aufs "Kleingedruckte".

So gewährt die Feuerwehr- Unfallkasse Niedersachsen 85.000 € einmalige Mehrleistungen bei einem Dauerschaden von 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und 8.500 € bei 10 % MdE, während die Unfallkasse für das Saarland zwar 80.000 € zahlt, aber erst bei einer MdE ab 80 %. Alle übrigen Verletzten gehen leer aus.

Zusätzliche Unfallversicherungen
Verschiedene Bundesländer verpflichten die Kommunen per Gesetz zum Abschluss zusätzlicher Unfallversicherungen für Feuerwehrangehörige bei privaten Versicherungsgesellschaften. Die Versicherungssummen, die für den Fall der Vollinvalidität (100% MdE bzw. Einschätzung nach Gliedertaxe) abgeschlossen werden, sind beachtlich. Die Freie Hansestadt Bremen ist hier mit gut 230.000 € Spitzenreiter. Diese Entschädigungshöhe wird auch von keiner Feuerwehr- Unfallkasse erreicht, soll auch nicht. Es stellen sich jedoch zwei Fragen, die bei der Erhebung nicht abschließend geklärt werden konnten (deshalb Beta-Version):

  1. treten die privaten Unfallversicherungen in jedem Leistungsfall und nicht nur subsidiär, also nur dann, wenn der gesetzliche UVTräger nicht leistet, ein und
  2. macht es Sinn, kommunales Geld in beitragsfinanzierte private Versicherungen zu stecken, wenn die umlagefinanzierten UV-Träger die gleiche Leistung erbringen könnten?

Das "Alles-aus-einer- Hand-Prinzip"
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben sich seit jeher dem "Alles-aus-einer-Hand-Prinzip" verbunden gefühlt. Von Fachleuten gesteuerte medizinische und berufliche Rehabilitation, Wohnungshilfe, Kraftfahrzeughilfe, soziale Rehabilitation sind nur einige Stichworte der "Kundennähe", die von den Feuerwehr- Unfallkassen und den übrigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gelebt werden. Das privatwirtschaftliche "Zahle und vergesse" ist so nicht vorgesehen. Im übrigen ist es für die Feuerwehrangehörigen immer von Vorteil, wenn sie im Leistungsfall nur einen Ansprechpartner haben und nicht in den Warteschlangen der Call-Center "verhungern".

Vergleichende Übersicht im November
Nachdem die "Beta-Version" noch zu verifizieren ist und sich der Präsidialrat des DFV mit der bundesweiten Übersicht beschäftigen will, wird diese Übersicht erst im November auf der Homepage des DFV im Internet abrufbar sein. Dem Vernehmen nach soll die Übersicht jedoch auch einzelnen Fachgremien der Länder für weitere Beratungen zur Verfügung stehen.