Alle Jugendfeuerwehren führen den bundeseinheitlichen Wettbewerb auf der Grundlage der Wettbewerbsordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr durch. Er fördert den feuerwehrtechnischen Anteil in der Jugendfeuerwehr.
Die aktuelle Wettbewerbsordnung, sowie die aktuellen Durchführungserläuterungen findet ihr Hier.
Der Wettbewerb besteht aus dem
A-Teil (Löschangriff) und dem
B-Teil (400-m-Hindernislauf)
Der A-Teil wird mit Wasserentnahmestelle "Unterflurhydrant" oder "Offenes Gewässer" als Trockenübung durchgeführt. Die Wasserentnahmestelle wird alle 2 Jahre im Jahr vor dem Bundesentscheid gewechselt. Sie wird jährlich im "Lauffeuer" (Ausgabe Januar) veröffentlicht.
Eine Wettbewerbsgruppe besteht aus 9 Personen plus 1 Ersatzperson.
A-Teil: Es werden drei Rohre im Außenangriff vorgenommen. Die drei Rohre müssen über und durch verschiedene Hindernisse vorgenommen werden.
B-Teil: Der Hindernislauf erfordert das Durchlaufen einer Strecke von 400 m durch alle neun Angehörigen der Gruppe in festgelegten Teilstrecken.
1. Sinn des City-Cup
Der City-Cup soll ein Wettbewerb der besten Gruppen/Staffeln sein, die sich für die Teilnahme qualifizieren müssen.
2. Umfang des City-Cup
Der City-Cup setzt sich aus dem Bundeswettbewerb und Teilen der Leistungsspange in der jeweils gültigen Fassung zusammen.
3. Ausrichtung des City-Cup
Die Meisterschaften müssen Feuerwehrcharakter haben. Der City-Cup besteht aus dem aktuellen A-Teil des Bundeswettbewerbes, dem B-Teil des Bundeswettbewerbes und der Schnelligkeitsübung aus der Leistungsspange.
4. Teilnehmer des City-Cup
4.1. Maßgeblich für die Qualifikation der Mannschaften und die Anzahl der zu entsendenden Gruppen/Staffeln ist die jeweilige Stadt-/Gemeindemeisterschaft sowie die dort erzielte Platzierung.
4.2. Bei „offenen Stadt-/Gemeindemeisterschaften“ können sich nur teilnehmende Mannschaften der ausrichtenden Stadt/Gemeinde qualifizieren.
4.3. Jede Jugendfeuerwehr kann sich nur einmal mit Gruppe und einmal mit Staffel qualifizieren, d.h. jede Jugendfeuerwehr kann nur mit einer Gruppe/Staffel am City-Cup teilnehmen (jedoch mit Gruppe UND Staffel wenn sich beide qualifiziert haben). Es dürfen sich auch gemischte Mannschaften aus mehreren Jugendfeuerwehren qualifizieren, über die Entsendung entscheidet der Stadt-/Gemeindejugendwart. Auch hierbei gilt, dass keine Jugendfeuerwehr in mehr als einer Gruppe/Staffel am City-Cup vertreten sein darf.
4.4. Wenn kein Qualifikationswettbewerb auf Stadt-/Gemeindeebene ausgetragen wird, dürfen Teilnehmer am City-Cup durch den Stadt-/Gemeindejugendwart bestimmt werden. Auch hierbei sind gemischte Mannschaften, welche sich z.B. aus der Vorbereitung zur Leistungsspange ergeben, zulässig. Diese Gruppe/Staffel muss jedoch an einem nach den Regeln des Bundeswettbewerbes durchgeführten Wettbewerb teilgenommen haben.
4.5. Die Anzahl der zu entsendenden Mannschaften ist wie folgt (Gruppe UND Staffel):
- 1 Mannschaft bei bis zu 3 Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (<= 3)
- 2 Mannschaften bei bis zu 8 Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (4-8)
- 3 Mannschaften bei 9 oder mehr Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (>=9)
- der Titelverteidiger ist grundsätzlich ohne Qualifikation startberechtigt
4.6. Gemischte Mannschaften mit Jugendfeuerwehren aus mehreren Kommunen sind nicht zulässig.
4.7. Qualifiziert ist ebenfalls der Kreismeister Gruppe UND Staffel sowie Mädchenkreismeister (wenn >= 3 Mädchenmannschaften) der Wetterau.
5. Gastmannschaften
Die Teilnahme von Gastmannschaften aus anderen Landkreisen ist zulässig. Für die Gastmannschaften gilt der gleiche Qualifikationsmodus wie für Mannschaften aus dem Wetteraukreis.
6. Austragungstermin
Der früheste Austragungstermin für den City-Cup ist das erste Wochenende nach der letzen bei der Kreisjugendfeuerwehr gemeldeten Stadt-/Gemeindemeisterschaft im Wetteraukreis. (Anmeldungen der Stadt-/Gemeindemeisterschaft muss der Kreisjugendfeuerwehr bis 01.April des laufenden Jahres vorliegen.)
7. Austragungsort
Der Austragungsort wird am Kreisjugendfeuerwehrtag für das folgende Jahr durch Abstimmung vergeben. Bewerbungen sind der Kreisjugendfeuerwehr rechtzeitig mitzuteilen.
8. Meldung
Nach jeder Stadt-/Gemeindemeisterschaft haben die Stadt-/Gemeindejugendwarte die qualifizierten Mannschaften sowie eine Siegerliste ihrer Meisterschaft schriftlich an die Kreisjugendfeuerwehr zu melden. Kann eine qualifizierte Gruppe/Staffel am Wettbewerbstag nicht teilnehmen, kann der Stadt-/ Gemeindejugendwart die bei der durchgeführten Stadt-/Gemeindemeisterschaft nächstplatzierten Mannschaft nachmelden und entsenden.
9. Bewertung
Die Bewertung erfolgt nach den jeweils gültigen Ausschreibungen und Wertungsrichtlinien.
10. Platzierung
Nur teilnehmenden Gruppen/Staffeln aus dem Wetteraukreis können sich platzieren. Für Gastmannschaften gilt, sie bekommen nur die erreichte Punktzahl mitgeteilt und werden bei der Siegerehrung separat aufgeführt. Die Staffel wird separat gewertet.
11. Sieger des City-Cup
Für die Plätze und Pokale werden nur die Gruppen/Staffeln aus dem Wetteraukreis in der Wertung berücksichtigt. Der Wanderpokal ist der Pokal für die beste Gruppe aus dem Wetteraukreis (Staffel wenn Wanderpokal vorhanden).
1. Sinn des Kreissportwettbewerbes
Der Kreissportwettbewerb soll ein Wettbewerb für die Jugendfeuerwehren im Wetteraukreis sein, bei dem „Spiel und Spaß“ im Vordergrund stehen. Hierbei gilt es immer wieder neue Spiele als Team zu bewältigen.
2. Umfang und Ausrichtung des Kreissportwettbewerbes
Beim Kreissportwettbewerb gilt es für die jeweiligen Teams 8 Unterschiedliche Spiele zu bestreiten, dabei gelten die bei der Anmeldung erhaltenen Spielregeln für jedes einzelne Spiel. Die einzelnen Spiele werden vom Fachbereichsleiter der KJF ausgearbeitet und erst am Wettbewerbstag bekannt gegeben. Der Fachbereichsleiter unterstützt die ausrichtende Jugendfeuerwehr bei der Herstellung des Wettbewerbsplatzes durch vorherige Information über den Platzbedarf und die zu beschaffenden Hilfsmitteln für die einzelnen Spiele.
3. Teilnehmer am Kreissportwettbewerb
Am Kreissportwettbewerb teilnehmen dürfen alle Jugendfeuerwehren des Wetteraukreises. Für die Jugendlichen gilt: Jeder Teilnehmer muss Mitglied einer Jugendfeuerwehr im Wetteraukreis sein. Bei der Anmeldung muss der Jugendfeuerwehrausweis, bzw. eine von den Erziehungsberechtigten unterschrieben Eintrittserklärung mit einem Lichtbild des betreffenden Jugendlichen vorliegen.
4. Gruppenstärke
Jede teilnehmende Mannschaft besteht aus 6 Mitgliedern, ausschließlich diese 6 Mitglieder dürfen bei den einzelnen Spielen eingesetzt werden. Muss eine Mannschaft einen Ersatzmann einsetzen, ist dies mit dem Wettbewerbsleiter abzustimmen. Können einzelne Jugendfeuerwehren keine 6 Teilnehmer für eine Gruppe stellen, kann diese Jugendfeuerwehr mit einer anderen Jugendfeuerwehr aus dem Wetteraukreis eine gemeinsame Mannschaft bilden; auch dies ist vor der Anmeldung mit dem Wettbewerbsleiter abzuklären.
5. Austragungsort und –Termin
Der Kreissportwettbewerb wird jeweils im Vorjahr am Wettbewerbsvergabetag im Rahmen des Kreisjugendfeuerwehrtages vergeben. Bewerbungen hierzu sind frühzeitig an die Kreisjugendfeuerwehr zu richten. Der Austragungstermin wird von der KJF vorgegeben, kann jedoch bei triftigem Grund neu festgesetzt werden.
6. Startreihenfolge
Die Starnummer wird als laufender Folge bei der Anmeldung, an die sich anmeldende Gruppe vergeben. Jugendfeuerwehren mit mehreren Mannschaften erhalten ihre Startnummer in laufender Folge nach der Anmeldung. Die Startnummer hat keine Aussagekraft bezüglich des Startens bei den einzelnen Spielen, sie dient ausschließlich der besseren Zuordnung der Wertungsunterlagen.
7. Ausführung der Spiele
Die Mannschaften melden sich frei jeder Reihenfolge direkt an den einzelnen Spielen mit ihrem Namen und ihrer Startnummer an. Bei den Spielen wird dann unmittelbar nach der Anmeldung und des Freiwerdens des Spieles gestartet.
8. Wertung der Spiele
Jedes Spiel wird einzeln gewertet, das heißt die Mannschaft mit der besten Wertung erhält so viele Punkte, wie teilnehmende Mannschaften am stattfindenden Wettbewerb. Die Mannschaft mit der geringsten Wertung erhält 1 Punkt für dieses Spiel. Bei Gleichheit wird den Mannschaften die gleiche Punktzahl vergeben.
Joker – Wertung
Jede teilnehmende Mannschaft bekommt bei ihrer Anmeldung eine Jokerkarte. Der eingesetzte Joker verdoppelt die Wertung eines Spieles. Dazu ist er vor Antritt eines Spieles beim jeweiligen Wertungsrichter abzugeben, dieser überprüft die Eintragung der Mannschaft und Startnummer und trägt darauf die Spielnummer ein. Der Joker verbleibt anschließend beim Wertungsbogen.
9. Sieger des Sportwettbewerbes
Sieger des Kreissportwettbewerbes ist die Mannschaft, die in der Summe aller addierten Spielwertungen und der Wertung des Jokers die höchste Punktzahl erreicht hat.
10. Gastmannschaften
Die Teilnahme von Gastmannschaften beim Kreissportwettbewerb ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch durch Beschlussfassung der KJF im Einzelfall genehmigt werden (bspw. Teilnahme einer Jugendfeuerwehr einer Partnerstadt etc.).
1. Sinn des Kreissportwettbewerbes
Der Kreissportwettbewerb soll ein Wettbewerb für die Jugendfeuerwehren im Wetteraukreis sein, bei dem „Spiel und Spaß“ im Vordergrund stehen. Hierbei gilt es immer wieder neue Spiele als Team zu bewältigen.
2. Umfang und Ausrichtung des Kreissportwettbewerbes
Beim Kreissportwettbewerb gilt es für die jeweiligen Teams 8 Unterschiedliche Spiele zu bestreiten, dabei gelten die bei der Anmeldung erhaltenen Spielregeln für jedes einzelne Spiel. Die einzelnen Spiele werden vom Fachbereichsleiter der KJF ausgearbeitet und erst am Wettbewerbstag bekannt gegeben. Der Fachbereichsleiter unterstützt die ausrichtende Jugendfeuerwehr bei der Herstellung des Wettbewerbsplatzes durch vorherige Information über den Platzbedarf und die zu beschaffenden Hilfsmitteln für die einzelnen Spiele.
3. Teilnehmer am Kreissportwettbewerb
Am Kreissportwettbewerb teilnehmen dürfen alle Jugendfeuerwehren des Wetteraukreises. Für die Jugendlichen gilt: Jeder Teilnehmer muss Mitglied einer Jugendfeuerwehr im Wetteraukreis sein. Bei der Anmeldung muss der Jugendfeuerwehrausweis, bzw. eine von den Erziehungsberechtigten unterschrieben Eintrittserklärung mit einem Lichtbild des betreffenden Jugendlichen vorliegen.
4. Gruppenstärke
Jede teilnehmende Mannschaft besteht aus 6 Mitgliedern, ausschließlich diese 6 Mitglieder dürfen bei den einzelnen Spielen eingesetzt werden. Muss eine Mannschaft einen Ersatzmann einsetzen, ist dies mit dem Wettbewerbsleiter abzustimmen. Können einzelne Jugendfeuerwehren keine 6 Teilnehmer für eine Gruppe stellen, kann diese Jugendfeuerwehr mit einer anderen Jugendfeuerwehr aus dem Wetteraukreis eine gemeinsame Mannschaft bilden; auch dies ist vor der Anmeldung mit dem Wettbewerbsleiter abzuklären.
5. Austragungsort und –Termin
Der Kreissportwettbewerb wird jeweils im Vorjahr am Wettbewerbsvergabetag im Rahmen des Kreisjugendfeuerwehrtages vergeben. Bewerbungen hierzu sind frühzeitig an die Kreisjugendfeuerwehr zu richten. Der Austragungstermin wird von der KJF vorgegeben, kann jedoch bei triftigem Grund neu festgesetzt werden.
6. Startreihenfolge
Die Starnummer wird als laufender Folge bei der Anmeldung, an die sich anmeldende Gruppe vergeben. Jugendfeuerwehren mit mehreren Mannschaften erhalten ihre Startnummer in laufender Folge nach der Anmeldung. Die Startnummer hat keine Aussagekraft bezüglich des Startens bei den einzelnen Spielen, sie dient ausschließlich der besseren Zuordnung der Wertungsunterlagen.
7. Ausführung der Spiele
Die Mannschaften melden sich frei jeder Reihenfolge direkt an den einzelnen Spielen mit ihrem Namen und ihrer Startnummer an. Bei den Spielen wird dann unmittelbar nach der Anmeldung und des Freiwerdens des Spieles gestartet.
8. Wertung der Spiele
Jedes Spiel wird einzeln gewertet, das heißt die Mannschaft mit der besten Wertung erhält so viele Punkte, wie teilnehmende Mannschaften am stattfindenden Wettbewerb. Die Mannschaft mit der geringsten Wertung erhält 1 Punkt für dieses Spiel. Bei Gleichheit wird den Mannschaften die gleiche Punktzahl vergeben.
Joker – Wertung
Jede teilnehmende Mannschaft bekommt bei ihrer Anmeldung eine Jokerkarte. Der eingesetzte Joker verdoppelt die Wertung eines Spieles. Dazu ist er vor Antritt eines Spieles beim jeweiligen Wertungsrichter abzugeben, dieser überprüft die Eintragung der Mannschaft und Startnummer und trägt darauf die Spielnummer ein. Der Joker verbleibt anschließend beim Wertungsbogen.
9. Sieger des Sportwettbewerbes
Sieger des Kreissportwettbewerbes ist die Mannschaft, die in der Summe aller addierten Spielwertungen und der Wertung des Jokers die höchste Punktzahl erreicht hat.
10. Gastmannschaften
Die Teilnahme von Gastmannschaften beim Kreissportwettbewerb ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch durch Beschlussfassung der KJF im Einzelfall genehmigt werden (bspw. Teilnahme einer Jugendfeuerwehr einer Partnerstadt etc.).
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONEDie Leistungsspange ist das höchste Leistungsabzeichen für ein Mitglied der Deutschen Jugendfeuerwehr.
Sie wird verliehen, wenn ein Jugendfeuerwehrmitglied in einer Gruppe in fünf Bereichen zeigt, dass er/sie körperlich und geistig den Anforderungen gewachsen ist. Voraussetzung für die Abnahme der Leistungsspange ist die mindestens einjährige Zugehörigkeit zu einer Jugendfeuerwehrgruppe und ein bestimmtes Mindestalter.
Die Disziplinen: Kugelstoßen, 1.500-Meter-Staffellauf, Fragentest, Löschübung, Schnelligkeitsübung Schlauchstafette.
Quelle: Deutsche Jugendfeuerwehr

Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens.
Sie zeigt, dass der Träger dieses Zeichens den Anforderungen der Jugendfeuerwehr gewachsen ist. Die Jugendflamme gibt es in drei Stufen für verschiedene Altersklassen.
Stufe 1
Die Stufe 1 wird auf Stadt- bzw. Gemeindeebene vom jeweiligem Stadt- bzw. Gemeindejugendwart durchgeführt und abgenommen.
Die einzelnen Prüfungsteile sind dem Katalog der DJF zu entnehmen.
Nach der absolvierten Abnahme der Stufe 1 ist ein vollständig ausgefüllter Rückmeldebogen an den Fachbereichsleiter der KJF zu senden.
Beim erstmaligen Ausrichten der Abnahme der Stufe 1 ist es empfohlen sich beim Fachbereichsleiter über die im Wetteraukreis üblichen Prüfungsaufgaben zu informieren.
Stufe 2
Der Anmeldeschluss für die Abnahme der Stufe 2 ist der 01.02. des abnehmenden Jahres.
Eine eingegangene Rückmeldung über die Prüfung der Jugendflamme Stufe1 über den Stadt- / Gemeindejugendwart ist ebenfalls bis 01.02. des Abnahmejahrs erforderlich.
Die Anmeldungen hierzu sind an den Fachbereichsleiter der KJF zu senden.
Der Abnahmetermin und -ort wird nach Eingang der Meldungen vom KJF-Ausschuss festgelegt.
Zeitraum der Abnahme ist der Herbst.
Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt die:
- der Prüfling muss 13 Jahre alt sein oder älter. (Stichtag ist der 31.12. des Abnahmejahres)
- mit Anmeldebogen Jugendflamme erfolgen
- der originale Jugendfeuerwehrpass des Prüflings vorliegt
- der Meldegebühr von 3,00 € je Teilnehmer gezahlt wurde
Die Teilnahme am KJF-Sportwettbewerb im Vor-, im Abnahme- oder im Folgejahr ist Bestandteil der Stufe 2 (Ausnahmen sind mit dem Fachbereichsleiter abzuklären).
Die verschiedenen Prüfungsthemen sind:
• Wasserwerfer (Monitor)
• Brennen und Löschen
• Schlauchkunde
• Sichern und Anschlagen von Lasten
• Wasserführende Armaturen
• Knoten und Stiche
• Wasserabgebende Armaturen
• Feuerlöscher
• Fahrzeug- und Gerätekunde
• Brandklassen
• Wasserentnahme
• UVV + Schutzausrüstung
• Aufbau Schaumangriff
• Fahrzeugsicherung
Stufe 3
Der Anmeldeschluss für die Abnahme der Stufe 3 ist der 01.02. des abnehmenden Jahres.
Die Anmeldungen hierzu sind an den Fachbereichsleiter der KJF zu senden.
Der Abnahmetermin und -ort wird nach Eingang der Meldungen vom KJF-Ausschuss festgelegt.
Zeitraum der Abnahme ist der Herbst.
Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt die:
- der Prüfling muss 15 Jahre alt sein oder älter. (Stichtag ist der 31.12. des Abnahmejahres)
- mit Anmeldebogen Jugendflamme mit mind. zwei Themenarbeiten erfolgen
- der originale Jugendfeuerwehrpasspass des Prüflings vorliegt
- der Meldegebühr von 3,00 € je Teilnehmer gezahlt wurde
Eine der eingereichten Themenarbeit muss vom KJF-Fachbereichsleiter genehmigt werden. Die Rückmeldung erfolgt nach Meldeschluss und der darauffolgenden Sitzung des Kreisjugendfeuerwehrausschusses. Eine Wiederholung einer Themenarbeit ist erst wieder nach 3 Jahren erlaubt. Ausgenommen Sportabzeichen, Schwimmabzeichen oder ähnliche Abzeichen.


